Branchenbarometer
Rauchverbot belastet die Branche
Umfrage: 43 Prozent der Gastronomen verzeichnen Gästeeinbrüche im zweistelligen Bereich / Besonders betroffen sind die Einraum-Kneipen
HAMBURG. Jeder vierte gastronomische Betrieb in Niedersachsen und Baden-Württemberg hat seit Einführung des Rauchverbotes im August einen Einbruch bei den Gästen von mehr als 10 Prozent zu verkraften. Besonders betroffen sind Einraum-Kneipen (85% der befragten Betriebe). Dabei haben nur 6 Prozent der Gastronomen neue Gäste hinzu gewonnen ohne gleichzeitig Stammgäste zu verlieren. Dies geht aus einer Studie des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert/Marktplatz Hotel hervor.
„43 Prozent der Gastronomen sind als Verlierer zu bezeichnen, da sie mindestens Gästeeinbußen im einstelligen Bereichen verzeichnen“, sagt Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert. „Gut die Hälfte von ihnen meldet sogar einen Gästeschwund von mehr als 10 Prozent. Erfahrungsgemäß sind unter diesen Betrieben wiederum viele, deren Verluste so groß sind, dass sie existenzbedrohend wirken können.“ Allerdings habe auch die Hälfte der Unternehmer keine Auswirkungen des Gastro-Rauchverbotes auf den Anteil der Stammgäste festgestellt.
In Thüringen wird das Rauchverbot zum 1. Januar eingeführt. Die Wirte sehen dadurch ihre Existenz extrem bedroht, da sie bereits von Januar bis September dieses Jahres Umsatzeinbußen von 13,9 Prozent verzeichneten, wie DEHOGA-Landesgeschäftsführer Dirk Ellinger sagte. Das Rauchverbot werde vor allem Kneipengänger vergraulen.
Zu den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie sagt Unternehmens- und Politikberaterin Gertrud Höhler: „Niemand bestreitet die tödliche Gefahr durch Nikotin. Niemand empfiehlt Raucherförderung als Staatsziel. Aber die Folgen des gesetzgeberischen Engagements für Nichtraucher müssen sorgsam abgewogen werden und verlangen auf der Zeitachse lange Vorlaufzeiten. Für Gastronomen ist der überfallartige Anspruch des Staates, unter großen materiellen Opfern an seinen neuen Konzepten zur Bürgerbevormund mitzuwirken, bisher in ihrem Berufsbild nicht angelegt.“
Nach der Umfrage in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verfügt nur jeder zweite gastronomische Betrieb der hauptsächlich betroffenen Segmente Restaurants, Bars und Kneipen über mehr als einen Gastraum. Bei den Bars sind es sogar zwei Drittel, die ohne bauliche Maßnahmen keinen separaten Raucherraum einrichten können. Bei nur 20 Prozent der Einraum-Betriebe besteht die grundsätzliche bauliche Möglichkeit zur Abtrennung eines weiteren Gastraums. Damit sind Tausende von Kneipen und Bars von den Ausnahmemöglichkeiten des Gesetzes ausgeschlossen, so Lambracht.
Die Verweildauer der Gäste nach Gesetzteseinführung ist abhängig vom Betriebstyp. Aber selbst bei ihren Stammgästen in den Restaurants haben 22 Prozent der Betreiber die Erfahrung gemacht, dass diese ihren Aufenthalt verkürzen. Gelegentliche Gäste reagieren weniger eindeutig (18%) und bei den Gästegruppen mit Kindern sind es nur noch 9 Prozent, die kürzere Zeit bleiben. Am ehesten verlängern Frauen und Familien ihren Aufenthalt. Insgesamt wird jedoch übereinstimmend berichtet, dass die Gäste weniger lange bleiben, womit laut Lambracht Umsatzausfälle vorprogrammiert sind.
Weniger Gäste und geringere Verweildauer haben auch Auswirkungen auf den Getränkekonsum. Aus den Kneipen wird der stärkste Rückgang beim Konsum von Fass- oder Flaschenbier berichtet Aber auch bei allen anderen Getränkekategorien gibt es erhebliche Einbußen.
Auch in den Restaurants berichten die Betreiber von deutlich wahrnehmbaren Verringerungen des Bierabsatzes und anderer alkoholischer Getränke, die normalerweise zum Essen oder danach konsumiert werden. Bei einem Teil der Betriebe hat sich jedoch gleichzeitig der Absatz von alkoholfreien Getränken und Kaffee erhöht, was vor allem weiblichen Gästen zuzuschreiben ist. Eine Minderheit der Betreiber von Bars berichtet von wahrnehmbar besseren Getränkeabsätzen, jedoch kann dies in der Branche insgesamt den Absatz- und Umsatzverlust in allen Getränkekategorien nicht aufwiegen.
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