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Touristik

Urlauber erhalten Fischereischein

Mecklenburg-Vorpommern gibt Dokument mit vier Wochen Gültigkeit heraus / Kostenpunkt 20 Euro

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2005/23 vom 11. Juni 2005

SCHWERIN Rechtzeitig zur touristischen Hauptsaison ermöglicht Mecklenburg-Vorpommern als wasserreichstes Bundesland seinen Gästen den Erwerb eines so genannten „Touristen-Fischereischeins“. Dieser wird ab dem 1. Juli in rund 160 Ausgabestellen landesweit erhältlich sein, einschließlich Fischereiabgabe 20 Euro kosten und für einen zusammenhängenden Zeitraum von vier Wochen gelten.

Der Erwerber erhält mit dem öffentlich-rechtlichen Dokument eine Informationsbroschüre, die über Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und Umgang mit gefangenen Fischen informiert. Dazu die Präsidentin des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Sylvia Bretschneider, die den Schein gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Till Backhaus und Landesangelverbandspräsident Hans-Jürgen Hennig in Krakow am See vorstellte: „Für uns als Tourismusverband ist der Touristen-Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern so folgerichtig wie das Hausboot-Fahren ohne Führerschein. Wir haben damit vernünftigerweise eine bürokratische Hürde zum Vorteil unserer Gäste aus dem Weg geschafft, und wir ermöglichen so den Aufbau eines neuen Marktsegmentes in dem breiten touristischen Angebot unseres Landes.“

In Deutschland gibt es schätzungsweise 1,5 Mio. aktive Petrijünger, von denen aber nur rund 900.000 in den beiden großen Anglerverbänden VDSF (Verband Deutscher Sportfischer) und DAV (Deutscher Anglerverband) organisiert sind. Allein für speziellen Anglerbedarf erzielt der Fachhandel jährlich zwischen 300 und 450 Mio. Euro Umsatz; hinzu kommen Umsätze der Touristikbranche für Sonderreisen, Urlaubsangebote und familienfreundliche Pakete unter Einbeziehung anglerischer Offerten. Fischereischeinrecht ist in Deutschland Angelegenheit der Bundesländer. Neben Österreich sind die deutschen Bundesländer mit Ausnahme Niedersachsens die einzigen Regionen Europas, wo für die Ausübung des Angelns bislang ein im Ergebnis einer Sachkundeprüfung erteilter Fischereischein erforderlich ist. Ausnahmeregelungen von dieser Fischereischeinpflicht gibt es aber auch schon seit Jahren in Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen zu dem Thema Angeln findet man unter www.angeln-in-mv.de bzw. auf den Seiten des Tourismusverbandes unter www.auf-nach-mv.de.

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