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Wird Gaststättenrecht Ländersache?

Im Zuge der Föderalismusreform könnte die Zuständigkeit auf die Bundesländer übertragen werden

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2006/12 vom 25. März 2006
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BERLIN Der Gesetzentwurf zur Neureglung des Gaststättenrechts war von ihm schon unterschrieben – jetzt liegt er auf Eis. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) wollte das Gesetz in seiner bisherigen Form aufheben und Teile davon in die Gewerbeordnung integrieren.

Über den weiteren Fortgang kann derzeit nur spekuliert werden. Als sehr wahrscheinlich gilt, dass im Zuge der anstehenden Föderalismusreform die Zuständigkeit beim Gaststättengesetz generell in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt.

Ob man damit aber wirklich besser bedient wird, ist durchaus fraglich. In der Gesamtbetrachtung – darin besteht in der Branche in Teilen Konsens – wäre der ministerielle Entwurf vielleicht doch der große Wurf.

Laut Glos sollte die Erlaubnispflicht für Gastronomiebetreiber abgeschafft werden. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt hätte die bisherige Konzession ersetzt, für welche die Kommunen jährlich zwischen 80 bis 90 Mio. Euro kassieren; Geld, das ihnen künftig fehlen würde. Eine Prüfung des Betreibers auf persönliche Zuverlässigkeit wäre nur bei Alkoholausschank erfolgt

Für das Gastgewerbe hätte der Entwurf laut Befürwortern durchaus Vorteile: Wegfall der Konzession und die Trennung der persönlichen und baurechtlichen Anforderungen. Letztere würde nur einmalig erfolgen und hätte bei einem späteren Betreiberwechsel weiter Bestand (AHGZ vom 26. Januar).

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