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Zechpreller immer dreister

Einmietbetrüger und Trickdiebe schaden der Branche / AHGZ.de-Umfrage: Über 50 Prozent betroffen

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2006/12 vom 25. März 2006

STUTTGART „Zechpreller schlägt Koch zusammen.“ „Gast macht sich aus dem Staub: Mietschuld 420 Euro.“ Solche Meldungen sind dann und wann zu lesen, meist versteckt im Lokalteil der Zeitungen. Unbedeutende Einzelfälle, irgendwo am Rande der Republik, könnte man meinen. Dass das nicht stimmt, beweist eine aktuelle Online-Umfrage auf ahgz.de: Deutlich über 50 Prozent der Teilnehmer haben schon negative Erfahrungen mit dieser Form von Kriminalität gemacht. Mehr als die Hälfte der Betroffenen betrachten es als „echtes Problem, das beträchtliche Kosten verursacht“. (AHGZ vom 18. März 2006)

Und das Problem ist akut: Vor wenigen Tagen erst hat die Polizei mal wieder einen Einmietbetrüger gefasst, nachdem er seit mindestens fünf Jahren ganz Deutschland unsicher gemacht hatte. Und so ging er vor: Unter falschem Namen mietete sich der 42-jährige Mann ein bis zwei Wochen in meist kleineren Hotels in Kurorten ein, wo er Raubzüge durch die Kliniken unternahm. Vor der Abreise „vergaß” er nicht nur die Zimmerrechnung zu bezahlen, sondern erleichterte die Hotelinhaber auch noch regelmäßig um reichlich Bargeld. Das sei ihm wohl sehr leicht gefallen, teilt die sachbearbeitende Dienststelle, das Polizeipräsidium Mittelhessen, nach ersten Verhören mit. Denn die Kassen seien meist leicht zugänglich gewesen. Mindestens ein weiterer Betrüger befindet sich aber noch auf freiem Fuß. Die Polizeidirektion Hannover hat die AHGZ um Hilfe bei der Fahndung nach einem 57-jährigen Einmietbetrüger gebeten (siehe Seite 25). Auf Unterstützung aus der Branche sind die Behörden angewiesen. Aber zu wenige Betroffene erstatteten Anzeige, klagen die Beamten. „Mein Geld seh’ ich sowieso nicht wieder”, bekämen sie oft zu hören. Das sei wohl meist richtig, aber ohne konkrete Hinweise könnten die Diebe das Gastgewerbe eben noch länger schädigen.

Weitaus schwieriger wird die Sache, wenn sich die Betrüger ganz neuer Methoden bedienen. Das Bundeskriminalamt beschäftigt sich gerade mit einem Fall in Heilbronn, wo von Holland aus Hotelzimmer für die Zeit der Fußball-WM gebucht wurden.

Zur Bezahlung wurden Schecks verschickt. Anschließend riefen die potenziellen Gäste an und baten um Rücküberweisung eines Differenzbetrags, die Summe sei ein Versehen gewesen. Zu spät stellte sich heraus, dass die Schecks nicht gedeckt waren. Eine Taktik, welche die Kripo schon länger aus dem Autogeschäft kennt, im Zusammenhang mit einer Hotelbuchung aber ist sie wohl neu. Der Sektor Einmietbetrug ist schwer in den Griff zu bekommen.

(Fortsetzung Seite 3)

Fortsetzung von Seite 1

Weder Bundeskriminalamt noch DEHOGA führen eine Statistik, die eine Aussage über Zu- oder Abnahme der Fälle ermöglichen würde. Man ist sich aber sicher: Die Dunkelziffer ist enorm hoch.

Was kann der Hotelier oder der Gastronom gegen kriminelle Gäste tun? Außer verstärkter Wachsamkeit will der DEHOGA seinen Mitgliedern nichts verordnen. „Jeder Betriebsinhaber muss selbst entscheiden, was er unternimmt“, stellt Jürgen Benad klar. Der beim DEHOGA Bundesverband für Recht und Steuern verantwortliche Geschäftsführer befürchtet, dass ein Übermaß an Sicherheitsmaßnahmen die Gäste irritieren und das Wohlfühlerlebnis trüben könnte. Wer sein Haus so sicher machen wolle „wie Fort Knox“, laufe Gefahr, seinen Gästen unverhältnismäßig große Einschränkungen zuzumuten. „Es ist ein schwieriger Spagat zwischen Sicherheit und Service-Orientierung.“

Aktive Unterstützung leiste der Bundesverband, indem er bei polizeilichen Fahndungen Warnhinweise und Informationen per E-Mail an die Mitglieder weitergebe. Der Hotelverband Deutschland (IHA) verfüge mit seiner Mitgliederinformationsplattform „Extranet“ zudem über ein effektives Kommunikationsinstrument.

Als „Selbsthilfe der Branche“ bezeichnet Thühoga-Geschäftsführer Dirk Ellinger das Mitglieder-Warnsystem auf der Homepage des thüringischen Verbandes. „Seit anderthalb Jahren gibt es jetzt diesen Service für Mitglieder, und wir haben in dieser Zeit schon drei Festnahmen von Betrügern erreicht“, berichtet Ellinger nicht ohne Stolz. Mitglieder könnten hier aktuelle Warnhinweise abrufen oder selbst Personenbeschreibungen und Tathergänge eingeben, die dann allen Mitgliedern zur Verfügung stünden. Eine datenschutzrechtlich heikle Angelegenheit. Doch der Geschäftsführer beruhigt: „Der Datenschutz bleibt nicht auf der Strecke.“ Der Erfolg jedenfalls gibt ihm und einigen anderen Kollegen recht: Neben Thüringen haben zum Beispiel auch Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin ein solches Warnsystem, und die Verbände tauschen sich untereinander aus. Klare Empfehlung von Dirk Ellinger für Geschädigte: Auf jeden Fall Anzeige erstatten.

Etwas weiter in der Bekämpfung dieser Form der Kriminalität sind die Spanier. Vor zwei Jahren haben sie eine Datenbank eingeführt, an die sich Hotels gegen Gebühr anschließen können. Beim Einchecken liest ein Sichtgerät die Daten des Ausweises und ein Computer vergleicht sie in Sekundenschnelle mit der zentralen Zechpreller-Kartei. Ob das auch für Deutschland ein gangbarer Weg wäre, da ist sich Jürgen Benad nicht so sicher. Das käme auf die Ausgestaltung an, meint der Jurist, damit es mit dem Datenschutzbeauftragten keine Schwierigkeiten gebe. Bernhard Eck

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