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StaigerFoto: Euler

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Zwist im Angesicht des Herrn

Gerichtsurteil spricht Kloster Andechs umstrittene Marken- und Namensrechte wieder zu

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2006/19 vom 13. Mai 2006
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MÜNCHEN Ein Rechtsstreit, der im November 2004 begann, scheint zur unendlichen Geschichte zu werden. Der Ulmer Geschäftsmann Rainer Staiger will gegen das Urteil zugunsten des Klosters (AHGZ vom 6. Mai) Berufung einlegen.

Angefangen hatte alles damit, dass die 1998 gegründete und später insolvent gewordene Kloster Andechs Gastronomie AG in die Hände einer Auffanggesellschaft übergegangen war. Diese übernahm mit sämtlichen Aktiva des Unternehmens auch die Rechte an der Firma „Kloster Andechs Gastronomie AG“ und an der Marke „Der Andechser“.

Ergebnis war die Neugründung einer Gastronomie-AG unter altem Namen, allerdings mit Sitz in Ulm statt in Andechs.

Wenig später klagten die Andechser Abtei St. Bonifaz und die Klosterbrauerei Andechs in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erstmals gegen die Verwendung des Firmen- und Markennamens durch die neue Gastronomie-AG. Damals wies das Landgericht München I die Anträge des Klosters zurück und sprach der Kloster Andechs Gastronomie AG die rechtmäßige Nutzung beider Kennzeichnungen zu.

Rund zwei Wochen nach diesem Urteil, Ende Dezember 2004, klagte das Kloster erneut in gleicher Sache, dieses Mal im Hauptsacheverfahren. Diesen Prozess gewann das Kloster erst kürzlich. Hinzu kam dabei auch eine – bislang nicht bezifferte – Schadenersatzforderung.

Diese abzuwehren, ist das Hauptinteresse der Kloster Andechs Gastronomie AG. Von den umstrittenen Kennzeichnungen hat sich das Ulmer Gastro-Unternehmen ohnehin getrennt und firmiert jetzt unter „Bayerische Gastronomie AG Botschafter der Gemütlichkeit“. Die zugehörigen Restaurants heißen künftig „König von Bayern“. Hintergrund sei die bereits seit längerem geplante Zusammenarbeit mit einem anderen Bier-Partner, der König Ludwig Schloßbrauerei Kaltenberg, teilte das Unternehmen mit.

Zum soeben ergangenen Gerichtsurteil erklärt Gastronomie-AG-Vorstand Rainer Staiger, „dass das Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren deutlich umfassender und ausführlicher argumentiert war als das Urteil des Hauptsacheverfahrens“.

„Wir sind bereits in Berufung gegangen und hoffen, dass der Zustand der ersten Instanz wieder hergestellt wird“, hofft er.

Staiger war gemeinsam mit dem Kloster parititätischer Mitbegründer der ersten Kloster Andechs Gastronomie AG. Vermeiden will er auch die Schaffung eines ungünstigen Präzedenzfalls, da zwischen den Kontrahenten noch weitere Prozesse laufen. „Im Moment steht es unentschieden“, meint der Geschäftsmann.

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