Management

Datenschutz wird oft vernachlässigt

Vom richtigen Umgang mit Gästedaten: Einwilligung des Gastes für Sammlung und Nutzung zwingend erforderlich

STUTTGART. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ – ein Grundsatz, der auch in der Hotellerie gilt. Geldbußen von bis zu 250.000 Euro drohen Hoteliers, die sich bei der Sammlung und Nutzung von Gästedaten nicht an die geltenden Datenschutzbestimmungen halten. Darüber informierte Rechtsanwalt Robert Selk vom Münchner Beratungsunternehmen Toedt, Dr. Selk & Coll auf dem IHA-Seminar „Datenschutz in der Hotellerie“ in Stuttgart.

Dennoch werde das Thema in der Praxis vernachlässigt. Und das, obwohl Erfolg in der Hotellerie maßgeblich von der Sammlung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung gastbezogener Daten abhänge, so Selk.

Jegliche Informationen über Interessen, Vorlieben und Freizeitaktivitäten von Gästen, die im Zuge von Service- und Marketingmaßnahmen gesammelt werden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung. Liegt diese nicht vor, gelten die Daten als unrechtmäßig erhoben und dürfen, sollte dies bei einer Kontrolle entdeckt werden, anschließend nicht mehr verwendet werden. Hotels sollten die Einwilligungserklärung deshalb standardmäßig in den Anmeldeprozess integrieren, rät Selk.

Grundsätzlich gilt Datenschutz für jedes Hotel – unabhängig von seiner Größe. Sind mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut, ist zudem ein Datenschutzbeauftragter (DSB) gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus besteht die gesetzliche Pflicht datenschutzrechtliche Vorgänge innerhalb eines Hotels in einer Verfahrensübersicht sowie einem Verfahrensverzeichnis festzuhalten.

Die größte Schwierigkeit liege nach wie vor in der Vielzahl zu beachtender Gesetze und Verordnungen, so Selk. Für einen Nicht-Juristen sei es hier nahezu unmöglich auf dem aktuellsten Stand zu bleiben. Ein externer DSB lohne sich daher auch für kleinere und mittlere Unternehmen.

Um Hoteliers für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren, veranstaltet der Hotelverband IHA deshalb regelmäßig Seminare; das nächste ist für Herbst 2008 geplant. brg

www.hotellerie.de

www.dehoga-akademie.de

www.ts-and-c.com

Erschienen in der Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung, Ausgabe 2008/16, Seite 17
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