Finanzen

Weniger Erbschaftsteuer für Geschwister und ihre Kinder

Steuerreform: Mit dieser Gesetzesänderung erfolgt die erste Korrektur an der Erbschaftsteuerreform 2009  Foto: Pixelio

BERLIN/FRANKFURT. Durch das von der neuen Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums sinken die Steuersätze ab 2010 für Erbschaften und Schenkungen an Neffen, Nichten, Bruder, Schwester und Schwiegerkinder deutlich.

Nach dem persönlichen Freibetrag von 20.000 Euro startet der Tarif dann nicht mehr sofort bei 30, sondern erst bei 15 Prozent. Um diese deutliche Minderung zu nutzen, sollten großzügige Präsente etwa zu Weihnachten erst nach dem Jahreswechsel vorgenommen werden. Auf diese legale Steuersparmöglichkeit weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Frankfurt hin.

Mit dieser Gesetzesänderung erfolgt die erste Korrektur an der Erbschaftsteuerreform 2009, die geänderte Tarife und Wertansätze gebracht hatte. Auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden nunmehr alle Vermögensarten und damit insbesondere auch Immobilien und Betriebsvermögen auf dem deutlich höheren Marktniveau erfasst. Im Gegenzug gab es steigende Freibeträge, etwa für Kinder von 205.000 auf 400.000 Euro oder für Enkel von 52.000 auf 200.000 Euro. Für Geschwister, Neffen oder Nichten gab es hingegen nur zu einem leichten Anstieg von 10.300 auf 20.000 Euro. „Hieran ändert sich 2010 erst einmal nichts, dafür aber am Steuersatz", erläutert Steuerberater Marcus Grzanna von Ebner Stolz Mönning Bachem.

Die Korrektur erfolgt vor dem Hintergrund, dass Geschwister und ihre Kinder eine der großen Reformverlierer 2009 gewesen sind. Denn sie mussten bei weiterhin geringem Freibetrag drastisch steigende Steuersätze zwischen 30 und 50 Prozent hinnehmen. Bei Schenkungen und Erbschaften oberhalb von 20.000 Euro geht knapp ein Drittel der Zuwendung an den Fiskus. Hinzu kam der weitere Nachteil, dass der anziehende Tarif auf höhere Bewertungsansätze bei Immobilien zugreift. Dies will die neue Bundesregierung nun wieder entschärfen und die Steuerklasse II von den entfernt oder nicht verwandten Personen trennen. „Damit liegen die Sätze ab 2010 etwa in der Mitte zwischen denen für den Nachwuchs und Familienfremde", kalkuliert der Experte.

Der neue Steuertarif für Geschwister startet bei 15 und steigt je nach Höhe des Vermögens in der Spitze bis auf 43 Prozent an. Der Höchstsatz wirkt allerdings erst bei Erbschaften oder Schenkungen ab 26 Mio. Euro. Durch diese Entlastung kann es sich lohnen, angedachte Geschenke oder vorweggenommene Erbschaften an Personen der Steuerklasse II erst 2010 auszuführen. Das kann bis zur Hälfte der Steuer sparen. So kostet beispielsweise das Weihnachtspräsent 2009 von Onkel oder Tante in Höhe von 90.000 Euro 21.000 Euro Schenkungsteuer. Warten sie hingegen den Jahreswechsel ab, verlangt das Finanzamt mit 10.500 Euro nur die Hälfte. „Die Zuwendung in 2010 kann zuvor ruhig schon einmal avisiert werden, ohne den Steuervorteil zu gefährden", weiß Grzanna.

Keine zeitlichen Gedanken muss sich hingegen eine Familie machen, die Geschenke bis 20.000 Euro pro Person oder einen Besitzerwechsel bei betrieblichem Vermögen plant. Denn für Unternehmen, land- und forstwirtschaftliche Flächen oder Anteile an Personengesellschaften gilt unabhängig vom Verwandtschaftsgrad bereits 2009 immer der Steuersatz für Kinder.

Im betrieblichen Bereich kommt ab 2010 ebenfalls eine Erleichterung zum Tragen, da ab dann die Firmennachfolger deutlich kürzere Behaltensfristen beachten müssen. Auch reduziert sich die Mindestlohnsumme und damit auch der Umfang des steuerschädlichen Arbeitsplatzabbaus, um die beiden Erbschaft- und Schenkungsteuervergünstigungen (sog. Regel- und Verschonungsoption) nutzen zu können. „Um Risiken von Steuernachzahlungen bei der Unternehmensnachfolge zu minimieren, sollte daher auch in diesem Fall zunächst der Silvestertermin 2009 verstreichen und erst dann der Firmenstab übergeben werden", rät Grzanna.

Onlineartikel erschienen am 17.11.2009 auf dem Newsportal der Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung
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