Management

Wenn die Kripo zweimal klingelt

Das Hotel haftet für Gäste, die sich bei der Internet-Nutzung nicht an das Gesetz halten / Vorratsdatenspeicherung hilft, den Schuldigen zu finden

STUTTGART. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und dessen Umsetzung ist sinnvoll. Das zeigt der Fall eines Hoteliers, der seinen Gästen einen besonderen Service bieten wollte, jedoch durch Missbrauch in eine sehr missliche Lage versetzt wurde.

Der Hotelbetreiber wollte allen seinen Gästen den Zugang zum Internet ermöglichen. Heutige DSL-Zugänge verfügen über eine hohe Bandbreite und sind bereits sehr kostengünstig alsFlatrate erhältlich. Die Lösung war entsprechend rasch gefunden, Modem, Router und WLAN im Gästebereich ebenso flink installiert. Das Gästeangebot stand.

Betrieb kommt zum Erliegen

Die böse Überraschung jedoch folgte, als plötzlich die Kripo vor der Tür stand und sämtliche PCs, das Buchungssystem und die EDV-Anlage konfiszierte. Der Hotelbetrieb kam völlig zum Erliegen. Der Hotelchef konnte nur hilflos zusehen und einen Notbetrieb aufrecht erhalten. Die durchsuchenden Beamten sorgten zudem unter den anwesenden Gästen für gehörigen Wirbel. Einige der Hotelgäste verließen vorzeitig das Hotel.

Die Anschuldigung: Aufgrund von Log-Dateien des Internet-Service-Providers (ISP), bei welchem der DSL-Zugang des Hotels gemietet wurde, ermittelten die Behörden einen unerlaubten Filesharing-Vorgang. Das heißt, anhand der IP-Adresse konnte zweifelsfrei das Hotel als Verursacher einer Musik- und Datenpiraterie identifiziert werden. Selbstverständlich beteuerte der Hotelier seine Unschuld, die hier niemand anzweifelt. Dennoch wurden in erheblichem Maße Musikdateien transferiert, was einen Straftatbestand darstellt.

Der Hotelier stand nun ohne PC-Equipment da, der Betrieb stockte und das Renommee war schwer angeknackst. Die Scherereien nahmen ihren Lauf. Die Behörden ermittelten und überprüften die konfiszierten PCs. Nach mehreren Wochen bekam der Hotelchef die gesamte EDV zwar wieder, die Buchungsausfälle während dieser Zeit beeinträchtigten die Hoteleinnahmen jedoch in erheblichem Maße. Die wahren Verursacher konnten nicht mehr ermittelt werden. Als normal eingebuchte Gäste nutzten diese den Hotelzugang, um unerlaubt Daten, Musik und anderes über das Internet zu tauschen.

Hotelier ist in der Pflicht

Gut ein halbes Jahr später meldete sich die BMI wieder beim Hotel und verlangte für die unerlaubten Musikkopien 6000 Euro. Beide Parteien schlossen einen Vergleich, der jedoch immer noch eine Zahlung von mehr als 2000 Euro vorsieht, für den Hotelier nicht nur ein finanzieller Schaden. Er wird noch einige Zeit brauchen, bis er das Vertrauen seiner Gäste zurückgewonnen hat.

Die Rechtslage ist klar: Wird ein Internetzugang mehreren Personen zur Verfügung gestellt, ist der Anbieter ein Internet Service Provider. Nach außen gibt es nur eine IP-Adresse, hier die des Hotel-DSL-Zuganges. Dahinter ist der Hotelier in der Pflicht, nachweisen zu können, wer zu welcher Zeit welche Seiten im Internet aufgerufen hat. Dem Gesetz entsprechend werden diese Daten für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten geloggt und gespeichert. Im beschriebenen Fall hat sich der Hotelier an die KraftCom GmbH gewandt, deren System nicht nur die Datensicherheit gewährleistet, sondern auch über die Option zur Vorratsdatenspeicherung verfügt. Die relevanten Daten werden dabei lückenlos entweder lokal am Gateway gespeichert oder per FTP auf einem Hotelserver oder bei KraftCom abgelegt. Die Daten sind nur im Fall der Fälle von den Behörden einlesbar.red

www.kraftcom.net

Erschienen in der Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung, Ausgabe 2008/14, Seite 18
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