Management & Praxis
Anforderungen steigen
Zum 1. August 2009 tritt die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wieder in Kraft
Stuttgart. Am 1. August kommt der Eignungsnachweis wieder: Ausbildungsbetriebe müssen künftig wieder belegen können, dass ihre Ausbilder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kenntnisse über Rechte und Pflichten während der Ausbildung erworben haben. Zugelassene Ausbilder, die bereits vor dem 1. August 2009 tätig waren, sind auch zukünftig davon befreit, ebenso alle Ausbilder mit einer bestandenen AEVO-Prüfung, unabhängig vom Erlassdatum.
Soweit die Lage. Was sagt die Branche? „Ich finde es gut, dass die AEVO wieder eingeführt wird, weil die Anforderungen an Ausbilder und die Ausbildung steigen.“ Die klare Aussage von Annette Hammer vom Mövenpick Hotel in Hamburg trifft die Stimmung, auch wenn einzelne befürchten, dass damit Ausbildungsplätze wegfallen könnten. Denen widerspricht Sandra Warden, Geschäftsführerin DEHOGA Bundesverband: „Wir gehen nicht von einem spürbaren Rückgang der Ausbildungsplätze in Hotellerie und Gastronomie aufgrund der AEVO aus.“
Dazu kommt, dass viele Ausbilder auch ohne gesetzliche Verpflichtung in den vergangenen Jahren die AEVO absolviert haben. Dass diese Verordnung seit dem 28. Mai 2003 ausgesetzt worden war, hatte einen einzigen Grund: Zu viele Jugendliche fanden nach ihrem Schulabschluss keinen Ausbildungsplatz. Viele Betriebe im Gastgewerbe übernahmen diese Verantwortung.
Doch inzwischen hat sich die Lage geändert: Das Verhältnis von Bewerbern zu Ausbildungsstellen verschob sich zugunsten der Jugendlichen. Thomas Hofmann, Hauptgeschäftsführer der IHK Leipzig: „Mit dem Inkrafttreten der neuen AEVO ist aus unserer Sicht kein Rückgang in der Bereitschaft zur Ausbildung zu erwarten. Wenn es weniger Betriebe gibt, die ausbilden, ist das in erster Linie der demografischen Entwicklung zuzuschreiben.“
Damit können die Prioritäten wieder umgekehrt werden: Qualität statt Quantität. Denn viel wichtiger für die Zahl der Ausbildungsplätze in der Branche ist, dass die Betriebe geeignete Azubis finden. In der mangelnden Ausbildungsreife vieler Schulabgänger sehen Insider die größte Hürde für einen erfolgreichen Start in den Beruf. „Dazu kommen Hemmnisse durch teils sehr hohe Ausbildungsgebühren der IHKs und durch die antiquierten Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes in Bezug auf die Nachtruhe“, ergänzt Sandra Warden. Der DEHOGA hätte sich im Rahmen der Erarbeitung der „neuen AEVO“ gewünscht, dass mehr auf praktisch wichtige Belange eingegangen wird. Da dem aus Verbandssicht nicht entsprochen wurde – lediglich die Kompetenzbereiche sind anders gegliedert und benannt –, arbeitet der Verband ergänzend an der Entwicklung eines Ausbilder-Wegweisers sowie an einer Sammlung von Best-Practice-Beispielen.
Auch Ralph Kausch von der Hotelfachschule Leipzig glaubt nicht, dass die Wiedereinführung der AEVO zu echten Ausbildungsproblemen im Gastgewerbe führt: „Betriebe, die nicht bereit und/oder in der Lage sind, entsprechende sachliche und fachlich-persönliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Lehrausbildung zu schaffen, werden auf Dauer gar keine Azubis mehr bekommen, geschweige denn halten.“ Er wünscht sich, dass die Kammern ihre Kontrollpflicht stärker ausüben und Betrieben, die Lehrlinge als billige Arbeitskräfte sehen, auf die Finger klopfen.