Steuer & Recht
Aus Firmenkasse Geld „geliehen“
Gibt ein Arbeitnehmer (hier: ein Auslieferungsfahrer eines Gastronomen) eingenommene Kundengelder nicht unverzüglich an seinen Arbeitgeber weiter und behält er sie über das Wochenende mit der Begründung, er sei in finanziellen Schwierigkeiten, so kann er fristlos entlassen werden, da er die Kundengelder nur „treuhänderisch verwalten“, aber sie nicht für seine Zwecke nutzen durfte
