Management
Berlin setzt Restaurants auf schwarze Liste
BERLIN. Im Berliner Bezirk Pankow werden Hygienemängel in Gaststätten und Imbissbuden künftig im Internet angeprangert - und zwar auf einer offiziellen Website der Stadt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Wer außer Huhn und Fisch auch Ratten in der Küche hat, lande auf einer schwarzen Liste - mit Name, Adresse und einer Beschreibung des kulinarischen Grauens.
Damit wolle die Stadt die Verbraucher besser schützen, sagte der zuständige Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, Jens Kirchner, gegenüber der Zeitung. Wer bei den amtlichen Kontrollen besonders gut abschneidet, erhält dagegen einen Aufkleber mit einem Smiley und der Aufschrift "Alles sauber. Also rein!". Diesen können die Gaststätten am Eingang oder über dem Tresen anbringen.
Die Pankower Initiative stößt aber nicht nur auf Begeisterung. Thomas Lengfelder, Chef des Hotel- und Gaststättenverbands in Berlin, plädierte für strengere Kontrollen: "Dass ein Betrieb sauber arbeitet, sollte doch eigentlich die Norm sein." Durch das Smiley-System entstehe eine Zwei-Klassen-Gesellschaft: "Wer keinen Smiley hat, gilt ab sofort als verdächtig." Dabei könne das auch einfach nur daran liegen, dass der Betrieb noch nicht kontrolliert wurde.
Der Präsident des DEHOGA Bundesverbands erklärte dazu: "Unabhängig wie man zum Smiley-System und zur Veröffentlichung von Negativlisten im Internet steht, hat Hygiene im Gastgewerbe oberste Priorität." Eine gute betriebliche Hygienepraxis sei in der professionellen Gastronomie unerlässlich und habe einen hohen Stellenwert. "Es gibt nichts zu beschönigen: Die Betriebe, die wiederholt und konsequent gegen die gesetzlich geltenden Hygienevorschriften verstoßen, kann und will der Verband nicht verteidigen. Denn diese schädigen nicht nur sich selbst, sondern das Image der gesamten Branche."
Fischer unterstrick, dass Kontrollen im Sinne des Verbraucherschutzes richtig und wichtig seinen. Gleichwohl gebe es eine Vielzahl offener Punkte zur Sinnhaftigkeit des Smiley-Systems wie auch zur Verhältnismäßigkeit der Veröffentlichung bestimmter Mängel im Internet. Angesichts der Tragweite der öffentlich gemachten Kontrollergebnisse im Internet müsse sichergestellt sein, dass betroffene Gastronomen die Möglichkeit bekommen, festgestellte Mängel kurzfristig zu beseitigen und den Anspruch auf eine zeitnahe erneute Kontrolle haben, um so einer Veröffentlichung in der Negativliste entgegenwirken zu können.
"Es kann zudem nicht angehen, dass Betriebe, die unverzüglich die Mängel beseitigen, aufgrund fehlenden Kontrollpersonals monatelang auf der Negativliste stehen. Dagegen wehren wir uns", machte Fischer klar.



Gierhartz, Krefeld
03.09.2009 um 08:28
Betreff: Schwarze Liste
Diese schwarze Liste sollte es für ganz Deutschland geben. Die Behörden sollten aber, bevor Sie ein Lokal öffentlich zulassen, sich in der privaten Wohnung des neunen Betreibers umsehen. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass die Hygiene und Sauberkeit dort schon fehlt und es in seinem Betrieb (Lokal) nicht anders zugeht. Wer privat keinen Wert auf Hygiene und Sauberkeit legt, wie soll er dann Hygiene und Sauberkeit in seinem Lokal umsetzen? Fazit: Sollten Behörden feststellen, das privat kein Wert auf Sauberkeit und Hygiene gelegt wird, darf diese Person grundsätzlich k e i n Lokal eröffnen. Nur so, und durch ständige Kontrollen, kann der Verbraucher geschützt werden.