Anzeige

Anzeige

Der gläserne Gast: Datenschutz ist im Gastgewerbe das A und O Foto: Colourbox

Management

Datenschutz wird oft vernachlässigt

Vom richtigen Umgang mit Gästedaten: Einwilligung des Gastes für Sammlung und Nutzung zwingend erforderlich

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/16 vom 19. April 2008
von  Brit Glocke

STUTTGART. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ – ein Grundsatz, der auch in der Hotellerie gilt. Geldbußen von bis zu 250.000 Euro drohen Hoteliers, die sich bei der Sammlung und Nutzung von Gästedaten nicht an die geltenden Datenschutzbestimmungen halten. Darüber informierte Rechtsanwalt Robert Selk vom Münchner Beratungsunternehmen Toedt, Dr. Selk & Coll auf dem IHA-Seminar „Datenschutz in der Hotellerie“ in Stuttgart.

Dennoch werde das Thema in der Praxis vernachlässigt. Und das, obwohl Erfolg in der Hotellerie maßgeblich von der Sammlung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung gastbezogener Daten abhänge, so Selk.

Jegliche Informationen über Interessen, Vorlieben und Freizeitaktivitäten von Gästen, die im Zuge von Service- und Marketingmaßnahmen gesammelt werden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung. Liegt diese nicht vor, gelten die Daten als unrechtmäßig erhoben und dürfen, sollte dies bei einer Kontrolle entdeckt werden, anschließend nicht mehr verwendet werden. Hotels sollten die Einwilligungserklärung deshalb standardmäßig in den Anmeldeprozess integrieren, rät Selk.

Grundsätzlich gilt Datenschutz für jedes Hotel – unabhängig von seiner Größe. Sind mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut, ist zudem ein Datenschutzbeauftragter (DSB) gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus besteht die gesetzliche Pflicht datenschutzrechtliche Vorgänge innerhalb eines Hotels in einer Verfahrensübersicht sowie einem Verfahrensverzeichnis festzuhalten.

Die größte Schwierigkeit liege nach wie vor in der Vielzahl zu beachtender Gesetze und Verordnungen, so Selk. Für einen Nicht-Juristen sei es hier nahezu unmöglich auf dem aktuellsten Stand zu bleiben. Ein externer DSB lohne sich daher auch für kleinere und mittlere Unternehmen.

Um Hoteliers für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren, veranstaltet der Hotelverband IHA deshalb regelmäßig Seminare; das nächste ist für Herbst 2008 geplant. brg

www.hotellerie.de

www.dehoga-akademie.de

www.ts-and-c.com

Kommentieren Drucken
Auch interessant

Vier Strategien

Verhandlungsstrategien nach Frieder Gamm, auf die man sich einzeln oder kombiniert einstellen muss: Druck: durch Drohen, Wettbewerb, Kündigen, Unhöflichkeit und/oder Strafen Ausweichen: über Terminverschiebung, unkonkret bleiben: Müssen wir prüfen . mehr...

Weitere Artikel aus Management und Praxis vom 19.04.2008 :

Management: Vier Strategien (19.04.2008)
Sales & Marketing: Fünf Fragen an (19.04.2008)
Sales & Marketing: Darauf kommt es am Telefon an (19.04.2008)
Sales & Marketing: Hörbücher für Hotelzimmer (19.04.2008)
Kulinarium: Fischers Wein-Tipp (19.04.2008)
Kulinarium: Über den Tellerrand (19.04.2008)
Recht: Steuertipp der Woche (19.04.2008)
Recht: Mehr Infos für Gäste (19.04.2008)
Recht: Zugang zu Daten (19.04.2008)
Recht: Den letzten beißen die Hunde (19.04.2008)

Diesen Artikel bei Google+, Xing, Twitter oder Facebook weiterempfehlen:

Bisher keine Leser-Kommentare zum Artikel

Anzeige

Die AHGZ bei Facebook

Aktuelle Jobangebote im Jobsterne-Stellenmarkt

Zu weiteren 40.000 Stellenangeboten

Frage der Woche

Nachfolge

Die Eltern haben Erfolg, doch die Kinder winken ab. „Warum finden sich für viele Gastro-Betriebe keine Nachfolger?“

Diskutieren Sie mit