Befristeter Arbeitsvertrag
Entgeltordnung gilt für alle
(büs) Wird in einem Unternehmen eine neue Entgeltordnung eingeführt (hier: leistungsabhängige variable Verdienstbestandteile), so dürfen die befristet eingestellten Mitarbeiter davon nicht ausgenommen sein, eine „Besitzstandszulage“ zu erhalten, wodurch eine sich aus dem neuen Entlohnungssystem folgende Gehaltsminderung ausgeglichen werden soll
