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Befristeter Arbeitsvertrag

Entgeltordnung gilt für alle

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2004/18 vom 1. Mai 2004

(büs) Wird in einem Unternehmen eine neue Entgeltordnung eingeführt (hier: leistungsabhängige variable Verdienstbestandteile), so dürfen die befristet eingestellten Mitarbeiter davon nicht ausgenommen sein, eine „Besitzstandszulage“ zu erhalten, wodurch eine sich aus dem neuen Entlohnungssystem folgende Gehaltsminderung ausgeglichen werden soll (Bundesarbeitsgericht, 6 AZR 64/03).


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