Management & Praxis
Feuerwerksschaden
Das Abschießen von Feuerwerksraketen hat keinen sachlichen Bezug zur Wohnnutzung eines Grundstücks. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden, ein Urteil, das auch für die Branche von Bedeutung ist.
Das Abschießen von Feuerwerksraketen hat keinen sachlichen Bezug zur Wohnnutzung eines Grundstücks. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden, ein Urteil, das auch für die Branche von Bedeutung ist.
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