Recht
Frenzels Steuertipp: Minijobs jetzt melden
Aus dem Gastgewerbe sind Mini-Jobs nicht mehr wegzudenken. Durch moderat gehaltene Pauschalbesteuerung von 2 Prozent ist das auch steuerlich hochattraktiv. Unterschiede bei den Lohnnebenkosten zwischen privaten (Haushaltshilfen) und gewerblichen Minijobs ergeben sich übrigens nicht durch die Steuer, sondern durch unterschiedliche Sätze bei den Krankenversicherungs- und Rentenversicherungspauschalen und unterschiedliche Beitragshöhen zur Unfallversicherung.
Für 2009 galt folgende Daumenregel: pro 100 Euro Lohn waren bei gewerblichen Minijobs 30,77 Euro plus der individuellen Unfallversicherungsbeiträge, bei Haushaltshilfen 14,27 Euro fix an Nebenkosten fällig (bei den privaten Minijobs wird feststehend 1,6 Prozent Beitrag zur Unfallversicherung direkt an die Minijobzentrale abgeführt). Jetzt müssen Sie die Jahresmeldungen für Ihre Minjobber in 2009 abgeben. Neu ist, dass auch die Unfallversicherung elektronisch zu melden ist (in 2010 und wohl 2011 übrigens zusätzlich noch wie bisher schriftlich auf Ihnen bereits übersendeten Formblättern).
Tipp: Verwenden Sie für die elektronischen Meldungen das kostenlose Programm sv.net, dass Sie auf www.minijobzentrale.de direkt aufrufen können. Leider ist die Erfassungsmaske nicht an allen Stellen selbsterklärend. Bei den neuen Feldern zur Unfallversicherung müssen Sie Ihre dortige Betriebsnummer eingeben (die ist nicht identisch mit Ihrer Betriebsnummer bei der Minijobzentrale. Sie finden Ihre UV-Betriebsnummer oben auf dem Anschreiben zum Formblatt). Dann wird noch nach einer Gefahrtarifsstelle gefragt. Das ist dieselbe UV-Betriebsnummer noch einmal – leider steht das nirgendwo.

