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Stephan Büttner: „Gastronomen dürfen nicht zu Unrecht an den Pranger gestellt werden.“Foto: Cordula Giese

Recht

Gäste nicht verunsichern

Auswirkungen des Verbraucherinformationsgesetzes auf das Gastgewerbe / Von Stephan Büttner

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2006/42 vom 21. Oktober 2006

Am 22. September 2006 ist nach fast fünfjähriger Debatte das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation durch den Bundesrat verabschiedet worden. Diese Neuregelung sieht vor allem den Erlass eines Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sowie eine Änderung und Ausweitung des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs vor.

Vor dem Hintergrund der in der letzten Zeit aufgetretenen Lebensmittelskandale, der Umetikettierung von Verpackungen sowie dem Inverkehrbringen von verdorbenem Fleisch sollen die neuen Regelungen vor allem mehr Transparenz schaffen. Behörden sind zukünftig grundsätzlich dazu verpflichtet, von sich aus die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wenn Lebensmittelunternehmer zum Beispiel Rechtsverstöße oder schwerwiegende Verbrauchertäuschungen begehen oder Ekel erregende Lebensmittel in Verkehr bringen.

Bei den veröffentlichten Informationen sollen die Behörden (nach vorheriger Anhörung des Betroffenen) grundsätzlich den Namen des Lebensmittelunternehmers sowie das Produkt nennen. Die Behörden müssen allerdings den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren und dürfen daher aus Bagatellfällen keinen Lebensmittelskandale machen.

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Den Verbrauchern werden durch die neuen gesetzlichen Vorschriften erstmals Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte gegenüber Behörden eröffnet, damit ihnen Informationen vor einer Kaufentscheidung eines Lebensmittels oder dem Besuch eines Restaurants vorliegen.

Ein Gastronom kann sich in diesem Zusammenhang sehr wohl darauf berufen, dass seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht veröffentlicht werden dürfen. Allerdings zählen Rechtsverstöße, wie zum Beispiel die Überschreitung von gesetzlichen Grenzwerten oder das Inverkehrbringen von Gammelfleisch nicht zu den schützenswerten Geheimnissen. Der DEHOGA hat sich von Beginn an gegen den Erlass eines Verbraucherinformationsgesetzes ausgesprochen. Gastronomen dürfen nicht zu Unrecht an den Pranger gestellt werden. Denn durch verfrühte, falsche oder ungesicherte Veröffentlichungen können Verbraucher und Gäste verunsichert und zu Fehlinterpretationen verleitet werden. Dies könnte zu unabsehbaren Umsatzeinbrüchen bis hin zu Existenzgefährdungen führen.

Ein unmittelbarer Anspruch der Verbraucher und Gäste gegenüber dem Lebensmittelunternehmer konnte durch Einflussnahme des DEHOGA verhindert werden. Ein solcher Informationsanspruch hätte auch zu einer unzumutbaren bürokratischen Belastung der überwiegend klein- und mittelständisch geprägten Gastronomieunternehmen geführt. Nach Auffassung des DEHOGA reicht der marktwirtschaftliche Wettbewerb als Regulativ vollkommen aus. Denn es werden sich im hart umkämpften Markt nur die Gastronomiebetriebe behaupten können, die sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Gästen stellen.

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