Anzeige

AHGZ - Das Fachportal für Hotellerie und Gastronomie

Anzeige

Hochspannung: Die steigenden Stromkosten machen erfinderisch. Der Betrieb sollte aber nicht seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzenFoto: Colourbox

Management

Gegen den Strom

Die Reduzierung der Energiekosten durch einen Nachlass auf die Stromsteuer kann sich als kurzsichtige Strategie erweisen. Sinnvoller ist es, nach Einsparpotenzialen zu suchen

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/13 vom 22. März 2008
von

STUTTGART. Die sprunghaft steigenden Energiekosten erzeugen in der Branche erhebliche Kreativität. Es entwickeln sich ständig neue Lösungsvorschläge und Geschäftsmodelle. Seit Jahren geistert eine Möglichkeit zur Reduzierung der ungeliebten Stromsteuer durch die Branche. Bislang allerdings mit wenig Erfolg. Jetzt greifen jedoch auch namhafte Contracting-Anbieter diese Idee auf. Allerdings: Die Liste der Steuerersparmodelle, von denen am Ende nur die Anbieter profitierten, ist lang.

Um was geht es nun konkret? Die Stromsteuer (Ökosteuer) ist eine Steuer auf den Stromverbrauch. Seit 1. Januar 2003 beträgt der Steuersatz 2,05 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Die Steuer soll einerseits die Effizienz des Energieeinsatzes (etwa Verbrauchsreduzierungen, Nutzung verbrauchsarmer Geräte oder Lampen) erhöhen und andererseits aus dem Steueraufkommen die Beitragssätze der Sozialversicherung reduzieren.

Es gibt eine Reihe von Umständen, die eine Befreiung von oder Ermäßigung der Stromsteuer zulassen. Die Steuerermäßigung von 0,82 ct/kWh auf den für betriebliche Zwecke verbrauchten Strom von „Unternehmen des produzierenden Gewerbes“ befindet sich im Fokus des Steuersparmodells. Gemäß Definition gehören Hotellerie und Gastronomie allerdings nicht zum „produzierenden Gewerbe“ und können somit diese Ermäßigung nicht beanspruchen.

Lücke im Gesetz

Das Problem wird mit der Zwischenschaltung eines entsprechenden Unternehmens gelöst: Ein Betrieb bezieht den Strom und „produziert“ damit Wärme, Kälteenergie oder Licht und liefert diese Endprodukte an den bisherigen Stromabnehmer. Ein derartiges Unternehmen kann als „produzierendes Gewerbe“ anerkannt werden.

Die Anerkennung des Stromverbrauchs für betriebliche Zwecke erfordert einige Voraussetzungen. So müssen die entsprechenden gebäudetechnischen Anlagen Produktionsanlagen des Lieferanten werden. Ferner müssen unabhängige Nachweise der für betriebliche Zwecke verwendeten Strommengen erstellt werden.

Alleine diese Vorbereitungen verursachen rasch Kosten in Höhe einer oder gar mehrerer Jahreseinsparungen. Außer diesen einmaligen Aufwendungen sind natürlich auch laufende Kosten und Gewinne des Lieferanten zu berücksichtigen. Dem Endkunden verbleibt allgemein ein Kostenvorteil von 0,4 bis 0,5 ct/kWh. Bei den aktuellen Strompreisen entspricht dies etwa 4 bis 5 Prozent der . Das Geschäftsmodell eignet sich somit allenfalls für Objekte mit einem sehr hohen Stromverbrauch (über 1000.000 kWh pro Jahr).

Dieses Modell nutzt ganz offensichtlich eine Lücke im Gesetz. Doch diese Lücke könnte bald geschlossen werden. Vor allem das Jahressteuergesetz 2008 könnte dem Missbrauch bald einen Riegel vorschieben. Der Aufwand zur Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen wäre hiermit verloren und Gastronom und Hotelier wären einsamer Verlierer der Aktion. Lediglich im Rahmen bestehender oder erweiterter Contracting-Verträge könnte das Modell noch Zukunft haben ( Voraussetzungen bereits vorhanden, leichterer Nachweis außersteuerlicher Motive für das Modell).

Fühlt sich ein Betrieb dem Umweltschutz verpflichtet, gibt es ein weiteres Gegenargument: Die Nutzung des Modells könnte die Glaubwürdigkeit in diesem Bereich beeinträchtigen. Die Nutzung dieses Steuersparmodells sollte somit wohl überlegt sein.

Es erscheint bedeutend sinnvoller, seinen Energieverbrauch genau zu beobachten und nach Einsparpotenzialen zu suchen. Durch die Wahl günstiger Stromanbieter kann häufig eine ähnliche Kostenreduzierung erreicht und der Wettbewerb am Markt gefördert werden. Gerhard Petersen

Themenalarm Kommentieren Drucken

Weitere Artikel aus Management und Praxis vom 29.03.2008 :

Management: Steuerschlupfloch (29.03.2008)
Management: Teltower Rübchen wird geadelt (29.03.2008)
Sales & Marketing: Was Kunden wollen (29.03.2008)
Kulinarium: Über den Tellerrand (29.03.2008)
Kulinarium: Glaubens Küchen-Tipp (29.03.2008)
Recht: Steuertipp der Woche (29.03.2008)
Recht: Es zählt die Kategorie (29.03.2008)
Recht: 99 Dezibel ist das Limit (29.03.2008)
Buch & Media: So klingelt die Kasse (29.03.2008)
Buch & Media: Vom PR-Fritzen zum PR-Manager (29.03.2008)

Weitere Artikel zu den Themen:

,

Diesen Artikel bei Google+, Xing, Twitter oder Facebook weiterempfehlen:

Bisher keine Leser-Kommentare zum Artikel