Anzeige

AHGZ - Das Fachportal für Hotellerie und Gastronomie

Anzeige

Stephan Büttner: „Gema kontrolliert die Musikveranstaltungen zu Silvester“ Foto: Cordula Giese

Management & Praxis

Gema-Gebühren sparen

Wichtige Hinweise zur Anmeldung von Silvesterveranstaltungen / Von Stephan Büttner

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2009/51 vom 19. Dezember 2009

Zum Jahreswechsel hat musikalische Unterhaltung Hochsaison. Viele Gastronomen und Hoteliers werden den Gästen bei Silvesterveranstaltungen Musik bieten – live oder vom Tonträger. In diesem Fall sitzen die Gema und unter Umständen auch andere urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften mit am Tisch. Wer sich auskennt, kann hier viel Geld sparen.

Die Gema wird in den nächsten Tagen mehr als 200.000 potenzielle Veranstalter anschreiben und auf die Gebührenpflicht der Musiknutzung zu Silvester hinweisen. Ebenfalls hat die Gema Kontrollen durch ihren Außendienst sowie telefonische Überprüfungen angekündigt. Jeder Gastronom und Hotelier sollte daher wissen, was er bei der Anmeldung der Silvesterveranstaltung zu beachten hat.

Weicht die Musikaufführung vom normalen und bereits lizenzierten Geschäftsbetrieb ab, liegt also eine besondere Musikdarbietung vor, so muss diese Musiknutzung der Gema mindestens drei Tage vor der Veranstaltung gemeldet werden. Die Anmeldung sollte möglichst per Fax oder E-Mail erfolgen, damit der Unternehmer einen entsprechenden Nachweis der rechtzeitigen Meldung hat. Berechnungsgrundlagen für die Höhe der zu zahlenden Gema-Gebühr sind bei Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik die Größe des beschallten Raumes sowie die Höhe des Eintrittsgelds.

So kostet zum Beispiel eine Silvesterveranstaltung mit Live-Musik/Tanz in einem beschallten Raum (266 bis 333 Quadratmeter / 20 Euro Eintritt) 302,50 Euro (zuzüglich 7 % Umsatzsteuer). Eine Silvesterveranstaltung mit Tonträgermusik/Tanz (133 bis 200 Quadratmeter / 10 Euro Eintritt) 215,96 Euro (inkl. GVL, zzgl. 7 % USt). DEHOGA-Mitglieder erhalten auf die genannten Beträge einen Verbandsnachlass von 20 Prozent.

Bei Silvesterveranstaltungen mit Menüzwang wird regelmäßig kein gesondertes Eintrittsgeld für die Musik ausgewiesen. Die Gema legt in diesen Fällen meist pauschal zwei Drittel des Gesamtpreises als Menü-Anteil und ein Drittel als Musikanteil zugrunde.

Beispiel: Eintritt 45 Euro inklusive Begrüßungssekt, 4-Gänge-Menü und Mitternachtssuppe. Grundsätzlich würde die Gema bei ihren Berechnungen pauschal für den Essens- beziehungsweise Getränkeanteil zwei Drittel (also 30 Euro) und folglich als Eintrittsgeld für die Veranstaltung mit Musik ein Drittel (also 15 Euro) ansetzen. Diese pauschale Berechnungsmethode führte in der Vergangenheit oftmals zu ungerechtfertigt hohen Eintrittsgeldern für die Musik und folglich zu sehr hohen Gema-Gebühren.

In Verhandlungen mit der Gema ist es dem DEHOGA gelungen, eine für viele Gastronomen gerechtere Berechnung zu vereinbaren. Jeder Gastronom ist nunmehr gegenüber der Gema berechtigt, im Einzelfall darzulegen, dass seine Menükosten höher sind, als der von der Gema angenommene Pauschalbetrag in Höhe von zwei Drittel des Gesamtpreises. Der Gastronom kann fortan der Gema seine Kalkulation anhand der sonst üblichen Bruttoverkaufspreise für die einzelnen Menükomponenten aufzeigen. Kalkulationsbeispiel: Begrüßungssekt 3 Euro, Vorsuppe 4 Euro, Vorspeise 6 Euro, Hauptgang 14 Euro, Dessert 4 Euro, Mitternachtssuppe 4 Euro, macht insgesamt 35 Euro. Hier wäre der kalkulierte Menü-Anteil 35 Euro, der Anteil für die Veranstaltung mit Musik 10 Euro. Die Gema würde bei den Tarifberechnungen ein Eintrittsgeld von 10 Euro (anstatt 15 Euro) zugrunde legen. Der Gema sind grundsätzlich der tatsächliche Menüpreis sowie die Kalkulation mitzuteilen.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Berlin

Themenalarm Kommentieren Drucken

Weitere Artikel aus Management und Praxis vom 19.12.2009 :

Management & Praxis: Suchmaschine für Gastronomie (19.12.2009)
Management & Praxis: Rezepturen werden immer raffinierter (19.12.2009)
Management & Praxis: Kobjolls Tipp Tropfen auf den heißen Stein (19.12.2009)
Management & Praxis: Falsches Grün: Algen im Foyer (19.12.2009)
Management & Praxis: Jetzt schlägt die Stunde der Controller (19.12.2009)
Management & Praxis: Public Relations (19.12.2009)
Management & Praxis: Es darf auch mal Kaviar sein (19.12.2009)
Management & Praxis: Das Rezept Variation von der Jakobsmuschel (19.12.2009)
Management & Praxis: Das 100. Essen gratis? (19.12.2009)
Management & Praxis: Beiträge pünktlich zahlen (19.12.2009)

Weitere Artikel zu den Themen:

Diesen Artikel bei Google+, Xing, Twitter oder Facebook weiterempfehlen:

Bisher keine Leser-Kommentare zum Artikel