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Betriebspraxis

Genveränderte Lebensmittel anzeigen

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2006/18 vom 6. Mai 2006

STUTTGART Mancher Koch weiß nicht, dass er genverändertes Salatöl verwendet. Tatsache ist aber: Vor allem bei Sojaölen sind Produkte im Handel, die aus genveränderten Sojapflanzen erzeugt wurden. Dies müsste in der Zutatenliste gekennzeichnet sein. Betriebsinhaber und Küchenverantwortliche sollten also beim Einkauf auf jeden Fall darauf achten. Wer Lebensmittel aus genveränderten Zutaten verwenden möchte, muss auf seiner Speisekarte einen entsprechenden Hinweis anbringen, sonst droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro wegen Verstoßes gegen die Kennzeichnungspflicht.


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