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Alter zählt nicht: Der Arbeitgeber darf erwarten, dass sich seine Leute fortbilden Foto: Colourbox

Recht

Gericht: Mitarbeiter zu Weiterbildung verpflichtet

16. Februar 2010
von

KIEL. Nicht jeder hat das Prinzip des lebenslangen Lernens für sich persönlich verinnerlicht. Mit fatalen arbeitsrechtlichen Konsequenzen: Passt sich ein langjähriger Mitarbeiter nämlich nicht an die zunehmende Technisierung der Arbeitswelt an, indem er sich weiterbildet und entsprechende PC-Kenntnisse erwirbt, kann dies Grund für eine sein. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor (Az.: 3 Sa 153/09).

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber einem seit mehr als 40 Jahren in einem Kfz-Betrieb beschäftigten 55-jährigen Mann gekündigt. Begründung: Der Umsatz sei um 70 Prozent eingebrochen, weshalb eine Personalreduzierung erforderlich sei.

Angesichts zunehmender Elektronisierung der Kraftfahrzeuge sowie der Tatsache, dass der Mitarbeiter wegen seiner Lese- und Rechtschreibschwäche unstreitig weder den PC noch elektronische Messgeräte einsetzen konnte, hatte sich der Arbeitgeber für eine Entlassung des späteren Klägers entschieden.

Zu Recht, meinten die Schleswiger Arbeitsrichter. Der Arbeitnehmer sei für seine Aus- und selbst verantwortlich. Es wäre deshalb seine Aufgabe gewesen, sich im Laufe der 40-jährigen Betriebszugehörigkeit auf die zunehmende Technisierung vorzubereiten und entsprechend aus- und fortzubilden.

Der Arbeitnehmer habe außerdem bereits in den vergangenen Jahren erkennen können, dass der Einsatz komplizierter technischer Geräte zunehmend auch bei seinem Arbeitgeber erforderlich wurde und von den beiden anderen Arbeitskollegen entsprechend praktiziert wurde.

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Leser-Kommentare zum Artikel (1)

Kuhnel, Luzern
Kuhnel, Luzern

16.02.2010 um 16:58

Betreff: Weiterbildung

Stellt sich in diesem Fall die Frage, ob nicht auch ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer während einer zunhemenden Technisierung eine Weiterbildung ans Herz legen sollte. Eine spätere Kündigung mit dem genannten Grund grenzt nach diesem Beschrieb an eine gewisse Ignoranz. Ein Arbeitgeber sollte besser abschätzen können, welche Fähigkeiten in den kommenden Jahren benötigt werden und dementsprechend agieren statt reagieren.