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Mathias Frenzel ist Rechtsanwalt
und Fachanwalt
für Steuerrecht
in Werder (Havel)

Steuertipp der Woche

GmbH am Leben erhalten

Von Mathias Frenzel

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2011/34 vom 13. August 2011

Angenommen, Sie haben sich vor geraumer Zeit einmal neben Ihrem Gastronomiebetrieb – oder Ihrer Angestelltentätigkeit – an einer GmbH beteiligt. Sagen wir, gemeinsam mit anderen Gastronomen eine Einkaufs-GmbH gegründet, um so günstigere Einkaufspreise zu erzielen. Doch nach der Gründung kam diese GmbH nie zum Leben. Sie bezahlten Ihren Gesellschaftsanteil – und ansonsten passierte nichts mehr. Alljährlich war ein Gesellschafterbeschluss herbeizuführen und eine magere Steuererklärung abzugeben – und das war’s.

Nun wollen Sie diese „Kellerleiche“ am liebsten loswerden, denn es ist Ihnen nie auch nur einen Cent an Einnahmen zugeflossen. Und da Sie diese Beteiligung im Privatvermögen halten und auch keinerlei Verkaufserlöse zu erwarten sind, möchten Sie natürlich wenigstens Ihre gesamten Kosten (z.B. Finanzierungskosten für den Gesellschaftsanteil) ansetzen.

Doch dann kommt das Finanzamt Ihnen mit §3c EStG. Halbabzugsverbot, hieß das früher, jetzt sind es 60 Prozent. Klartext: Sie dürfen nur 60 Prozent der Kosten abziehen. Das hatte der Bundesfinanzhof zwar für rechtswidrig gehalten. Doch das hätte Ihnen nur bis Ende 2010 genützt. Seit Januar 2011 hat der Gesetzgeber die Einnahmenerzielungsabsicht in die Norm geschrieben – und damit die 60 Prozent für alle Zeit zementiert, ob Einnahmen erzielt wurden oder nicht.

Tipp: Wenn Sie diese Einbuße nicht hinnehmen wollen, sollte die GmbH weiterleben – vielleicht mit anderem Ziel. Denn wenn eines Tages Einnahmen fließen, so sind diese auch nur zu 60 Prozent zu versteuern – und das versöhnt.




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