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Recht

Hotel.de nicht geschützt

Reservierungsportal scheitert mit Antrag auf Markenregistrierung

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2007/21 vom 26. Mai 2007

Die Hotel.de AG ist vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt mit einem Antrag gescheitert. Sie wollte den Begriff „Hotel.de“ europaweit als Marke registrieren zu lassen (Az.: R 631/2006-4). Grund für die Ablehnung: Ein bestimmtes Wort darf nur dann als Marke geschützt werden, wenn kein Bedürfnis der Allgemeinheit an dessen Freihaltung besteht. Das ist aber gerade bei Branchenbezeichnungen der Fall.

Der Begriff Hotel gehört zum allgemeinen Wortschatz. Würden die Rechte an dieser Bezeichnung auf eine bestimmte Person oder ein Unternehmen übertragen, könnte der Rechteinhaber von jedem, der es zu geschäftlichen Zwecken nutzt, eine Lizenz oder das Unterlassen der Nutzung verlangen. Auch die Endung „de“ vermag an dieser Einschätzung nichts zu ändern. Das Länderkürzel reicht nicht, um sich von dem freihaltebedürftigen Begriff Hotel derart zu unterscheiden, dass dies eine eigene Marke rechtfertigte. Konsequenz der Entscheidung: Konkurrenten von Hotel.de können sich eine freie Domain sichern, in der der Name Hotel vorkommt (etwa „hotel.cd“), und dort ebenfalls einen Reservierungsservice aufbauen. Daneben kann Hotel.de natürlich auch eine Wort-/Bildmarke beantragen. Dann bezieht sich der Markenschutz aber nur auf die konkrete grafische und farbliche Darstellung. Marcus Creutz

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