Steuertipp der Woche
Hotel im Ausland kaufen
Von Oliver Henning
In einigen europäischen Nachbarländern dürfte jetzt ein guter Investitionszeitpunkt sein. Und das im Folgenden erläuterte Urteil gibt einen weiteren Anstoß über nachhaltige Investitionen im Ausland nachzudenken.
Vor allem bei der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, die lange Zeit im Betriebsvermögen standen, können erhebliche Gewinne entstehen, die zu sehr hohen Steuernachzahlungen führen können. Gemäß § 6 b EStG kann ein Unternehmer eine Versteuerung dieser sogenannten „stillen Reserven“ vermeiden, indem er innerhalb eines Investitionszeitraums von sechs Jahren eine Investition in ein Betriebsgrundstück oder Gebäude tätigt. Nach dem Gesetzeswortlaut ist eine solche Reinvestition ausschließlich möglich, wenn das neue Grundstück zu einer inländischen Betriebsstätte gehört.
Dem ist nun das niedersächsische Finanzgericht (FG) entgegengetreten. Das Gericht hat festgestellt, dass eine steuerneutrale Anschaffung auch für solche Grundstücke und Gebäude möglich ist, die im gesamten EU-Gemeinschaftsgebiet liegen. Dies hatte übrigens auch schon die europäische Kommission im September 2011 festgestellt und bereits damals die Bundesregierung förmlich aufgefordert das Gesetz zu ändern.
Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Aller Voraussicht nach wird aber auch der Bundesfinanzhof eine ungerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit innerhalb der europäischen Gemeinschaft feststellen und sich dem FG anschließen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 01.12.2011 – 6 K 435/09).

