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Ist Basel II schon am Ende?

Kreditvergabe: Eigenkapitalvorschriften sind meist unwirksam / EU fordert Haftungsregeln für Rating-Agenturen

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2007/48 vom 1. Dezember 2007

STUTTGART. Basel II hieß das Zauberwort. Damit sollten die Risiken der Banken bei der Kreditvergabe eingedämmt und Zusammenbrüche von Instituten verhindert werden. Doch inzwischen haben sich die Eigenkapitalvorschriften als wenig wirksam erwiesen, der US-Bankenkrise sei Dank.

Wert von Ratings fraglich

Wie der Spiegel treffend schrieb, „sind dafür ausgerechnet jene modernen Finanzierungsinstrumente verantwortlich, die angeblich die Weltmärkte sicherer denn je machen sollten: Schulden werden an Anleger rund um den Globus weitergereicht, sie werden gestückelt, gemischt und neu verpackt – aber unzureichend etikettiert“.

Auch wenn die von den Banken entsorgten und in Fonds gebündelten Kredite nach Risiko abgestuft und von den führenden Rating-Agenturen teilweise mit Höchstnoten bewertet wurden, enthielten sie teils in erheblichem Maße Ramschware. Die Geschehnisse werfen gleich zwei Fragen auf: Die nach der weiteren Umsetzung von Basel II und nach dem Wert von Ratings.

So hat die US-Bankenaufsicht bereits 2006 die Umsetzung von Basel II ausgesetzt, nachdem sie nach ersten Probeläufen festgestellt hatte, dass die auf das Kreditvolumen bezogene Eigenkapitalhinterlegung von US-Banken um 29 Prozent sinken würde. Nach Auffassung des US-Bankensicherungsfonds FDIC stärkt dies nicht das Vertrauen in Basel II und widerspricht der angeblichen Zielsetzung.

Selten wird darauf hingewiesen, dass die bisher geltenden Basel-I-Normen zu einer generellen Eigenkapitalhinterlegung von 8 Prozent verpflichten und für deutsche Institute schon seit langem verbindlich sind. Basel II soll dagegen die starre 8-Prozent-Regel durch flexiblere Formeln dem tatsächlichen Kreditrisiko anpassen.

Nicht erwähnt wird, dass Basel II es den deutschen Instituten gestatten würde, ihre Eigenkapitalhinterlegung deutlich zu reduzieren. Dabei sind Quoten von 4 bis 5 Prozent ins Auge gefasst, die es ihnen gestatten würden, ihr Kreditvolumen deutlich auszuweiten. Belegt wird dies allein dadurch, dass man für Retail-Portfolios eine pauschale Quote von 5,8 Prozent diskutiert. Retail-Portfolios sind für Privat- und Firmenkunden mit einem Kreditvolumen von unter 1 Mio. Euro, für die ein individuelles Rating viel zu aufwändig wäre. Nach Schätzung des Wirtschaftsministeriums fallen 85 bis 90 Prozent aller an deutsche Unternehmen vergebenen Kredite unter diese Grenze. Somit unterliegen die meisten mittelständischen Unternehmen in Hotellerie und Gastronomie der Retail-Regelung. Das viel zitierte Kundenrating ist in der Mehrzahl also keine Auflage, sondern als mittelbare Folge lediglich ein neuer Bewertungsmaßstab und nicht selten Mittel zum Zweck.

Kaum mehr Sicherheit

Wie durch eine flächendeckende Reduzierung der Eigenkapitalquote ein Mehr an Sicherheit gewonnen werden soll, wird auch weiterhin das Geheimnis von Basel II bleiben. Zumindest predigen Banker ihren Kunden genau das Gegenteil.

Ähnlich diffus sind die Maßstäbe von deutschen Kreditinstituten, die Hotels im Ausland mit einem Eigenkapitalanteil von 20 Prozent finanzieren, Investitionen im Lande zwischenzeitlich aber mit einer geforderten Eigenkapitalquote von 40 Prozent nahezu unmöglich machen.

Ohnehin stellt sich die Frage, welchen Wert Basel II und die Ratings noch haben, wenn – wie die Beispiele IKB und Sachsen LB zeigen – die wahren Risiken aus der Bilanz heraus gehalten werden und offensichtlich nicht einmal den Aufsichtsgremien bekannt sind. Ein Unternehmer dürfte in diesem Falle kaum auf Gnade hoffen.

Als Folge dieser Ereignisse fordern sowohl die Europäische Union wie auch Finanzkreise verbindliche Standards und Haftungsregeln für Ratingagenturen. Peer Steinbrück und auch Michael Sommer (DGB) bringen bereits Basel III in die Diskussion, um die offensichtlichen Mängel von Basel II zu korrigieren.

Bis dato ist es bestenfalls der gute Ruf der jeweiligen Rating-Agentur,der einem Rating Gewicht und Glaubwürdigkeit verleiht. Zum bessernVerständnis ist zwischen beauftragten und agentureigenen Ratings zu unterscheiden. Während bei beauftragten Ratings ein tiefer Einblick und eine fundierte Risikoanalyse unterstellt werden darf, basieren auf Publicity gerichtete agentureigeneRatings ausschließlich auf öffentlich bekannten Daten mit entsprechendem Risiko der Fehleinschätzung.

Eine dritte Variante sind die Kundenratings der Kreditinstitute, die sich weitgehend der Instrumentarien der Ratingagenturen bedienen. Diesen kann sich nicht entziehen, wer einen Kredit braucht. Karl-Heinz Kreuzig

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