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Außengastronomie

Recht

Konditionen zur Übertragung von Fußball-WM-Spielen

30. März 2010

MÜNCHEN. Vom 11. Juni bis 11. Juli 2010 findet die Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika statt. Für Hoteliers und Gastronomen ist die WM eine Chance, ihren Gästen wiederum ein unvergessliches Live-Erlebnis der Spiele in gemeinschaftlicher Atmosphäre zu bieten. Damit Sie bei der Übertragung der WM-Spiele in Ihren Restaurants, Hotels oder Biergärten rechtlich oder finanziell nicht ins Abseits geraten, hat der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (BHG) DEHOGA Bayern einige Regeln zusammen gestellt:

Konditionen der FIFA für Public Viewing

Die TV-Übertragungsrechte für die WM 2010 liegen bei der FIFA. Nach dem „FIFA-Reglement für Public-Viewing-Veranstaltungen“ muss für die TV-Übertragung in Hotellerie und Gastronomie grundsätzlich weder eine Gebühr gezahlt, noch eine Lizenz beantragt werden. Die Fußballpartys im Juni und Juli 2010 sind somit gesichert.

Eine kostenpflichtige Lizenz ist hingegen erforderlich, wenn es sich um eine Veranstaltung zu gewerblichen Zwecken handelt. Eine solche liegt vor, wenn für die Vorführung der Übertragung direkt oder indirekt Eintrittsgelder verlangt (auch durch Verzehrzwang) oder Sponsoren eingebunden werden. Sponsoren dürfen dabei grundsätzlich nur die offiziellen FIFA-Marketingpartner sein sowie lokale Sponsoren, die von der FIFA nicht als Konkurrenten eines FIFA-Marketingpartners angesehen werden.

Die Lizenzgebühr für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen beträgt pro Veranstaltung mindestens 1.000 Dollar = ca. 678 Euro, bei einer Zuschauerkapazität von bis zu 1.000 Personen. Nähere Informationen zu kostenpflichtigen, gewerblichen Veranstaltungen sind dem

„FIFA-Reglement für Public-Viewing-Veranstaltungen“ zu entnehmen unter: de.fifa.com/worldcup/organisation/publicviewing/index.html.

Konditionen der GEZ

Nur wer erstmalig einen Fernseher oder Großbildschirm für die Zeit der Fußball-WM 2010
aufstellt, muss dies der GEZ anzeigen und für zwei Monate die Gebühren von insgesamt 35,96 Euro zahlen. Die GEZ erhebt die Rundfunkgebühr, mit der die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF finanziert werden

Konditionen der GEMA

Wer noch keine GEMA-Lizenz für die Fernsehwiedergabe hat und jetzt einen Fernseher oder
Großbildschirm für die Zeit der Fußball-WM 2010 aufstellt, muss dies auch der melden, und zwar mindestens drei Tage vorher, um die entsprechende Urheberrechtsgebühren zu zahlen. Da bei den Übertragungen der WM-Spiele auch der WM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter öffentlich wiedergegeben werden, haben auch die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL und VG Wort urheberrechtliche Ansprüche.

GEMA-Sondertarif für Fußball-WM

Der DEHOGA Bundesverband konnte mit der GEMA einen Sondertarif für die Zeit vom 11. Juni bis 11. Juli 2010 anlässlich der Fußball-WM zu folgenden, vergünstigten Konditionen vereinbaren:

Gebühren für GEMA, GVL und VG Wort für Verbandsmitglieder:

a) Fernsehgeräte: 20,01 Euro netto pro Fernsehgerät
b) Großbildschirme: 77,26 Euro netto für eine beschallte Fläche bis 100 Quadratmeter und
115,29 Euro netto für eine beschallte Fläche über 100 Quadratmeter

Anmerkungen zu den GEMA-Konditionen

Der günstige Tarif für Fernsehgeräte kommt bis zu einer Bilddiagonale von einschließlich 106 Zentimetern (42 Zoll) zur Anwendung. Ist die Bilddiagonale größer als 106 Zentimeter (42 Zoll), so gilt der Großbildschirmtarif. Für Betriebe, die erstmalig einen Fernseher in einem Veranstaltungsraum aufstellen, für den bereits ein GEMA-Vertrag über Tonträgermusik nach den Vergütungssätzen M-U oder über Live-Musik nach den Vergütungssätzen U oder U-T besteht, ist eine normale TV-Anmeldung nach dem allgemeinen Fernsehtarif für die Dauer von zwei Monaten sogar noch etwas günstiger. In diesem Fall betragen die Gebühren für GEMA, GVL und VG Wort für Verbandsmitglieder 16,40 Euro netto pro Fernsehgerät.

Mit den genannten Tarifen ist nur die Wiedergabe von Fernsehsendungen zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz abgegolten. Wird zum Beispiel vor oder nach der Fernsehübertragung Unterhaltungsmusik mit Tonträgern gespielt, dann handelt es sich um eine Veranstaltung, die jeweils separat nach den Vergütungssätzen M-U I angemeldet und abgerechnet werden muss, und zwar nach der Größe des Veranstaltungsraumes und der Höhe des Eintrittsgeldes.

Konditionen von Sky

Der DEHOGA befindet sich schon seit längerer Zeit in Gesprächen mit Sky (vormals
Premiere), um vergünstigte Konditionen für Verbandsmitglieder zu vereinbaren. Eine
Entscheidung wird vermutlich nicht vor Mitte April 2010 fallen. red

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