Management & Praxis
Neue Gema-Tarife
Benennung von Musikfolgen bei Live-Musik ist Pflicht
BERLIN. Verhandlungsziel erreicht: Was der DEHOGA Bundesverband und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter der Gema abgetrotzt haben, darf als Erfolg gelten. Um nur
0,5 Prozent sind die Gema-Tarife zum 1. Januar angehoben worden. Wobei die Erhöhung erst ab der nächsten Fälligkeit des Individualvertrages zwischen Gema und Musiknutzer zum Tragen kommt. DEHOGA-Mitglieder erhalten auch weiterhin auf alle Tarife einen Nachlass von 20 Prozent.
Veranstalter von Live-Musikaufführungen nach der Veranstaltung der Gema eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden. Die Gema stellt dem Veranstalter zur erleichterten Meldung Musikfolgevordrucke zur Verfügung, die im Internet unter www.gema.de (Musiknutzer/Formularschnellsuche/Musikfolge für eine Einzelveranstaltung) herunterladbar sind.
Hoteliers, Gastronomen oder Discotheken-Betreibern wird empfohlen, das Ausfüllen der Musikfolgeliste dem Bandleader, Musiker oder Sänger zu übertragen. Wenn möglich sollte das vereinbarte Honorar erst dann vollständig an den Musiker oder Sänger (bzw. deren Agentur oder Management) entrichtet werden, wenn im Gegenzug die vollständig und sorgfältig ausgefüllte Musikfolgeliste an den Veranstalter übergeben worden ist.