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Rauchverbot

Rauchverbot

Nichtraucherschutz: Ungleichbehandlung verfassungswidrig

17. November 2009
von Wolfgang Büser

SAARBRÜCKEN. Die unterschiedliche Begünstigung der Betreiber inhabergeführter Gaststätten, je nachdem, ob sie volljährige Familienangehörige zur Mithilfe heranziehen können oder ob ihnen dies (wie dem hier klagenden Wirtshausbesitzer) aus natürlichen Gründen verschlossen ist, ist mit der Verfassung nicht vereinbar.

Es sei auch nicht erkennbar, so der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, dass die Ungleichbehandlung allein nach den familiären Verhältnissen des Wirtes "geeignet ist, in dem Wettbewerb zwischen den inhabergeführten Gasthäusern und der übrigen Gastronomie Chancengleichheit zu gewährleisten". Daher sei es nicht einzusehen, warum Betreiber, die volljährige Familienmitglieder für eine Mithilfe werben können, besser behandelt würden als solche, die nur Freunde, Bekannte oder familienfremde Aushilfskräfte anzusprechen vermögen.

Außerdem könne die Beschränkung der Mithilfe auf volljährige Familienmitglieder dazu führen, dass sich diese lediglich aus familiärer Verbundenheit bereit erklärten, in der Gaststätte zu helfen, während Außenstehende, die selbst Raucher seien, bereit stünden, "unter der von ihnen auch sonst geübten Außerachtlassung ihrer gesundheitlichen Bedürfnisse mitzuarbeiten". (AZ: Lv 2/08 u. a.)

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Leser-Kommentare zum Artikel (1)

C. Messer, Gemünden
C. Messer, Gemünden

17.11.2009 um 22:48

Betreff: Nichtraucherschutz im Saarland

Wir sind auf dem Weg in eine Diktatur des Genusses. Es ist wirklich traurig, dass man in seinem eigenen Geschäft ohne Personal nicht mehr selbst entscheiden darf, ob geraucht wird oder nicht. Am Anfang sollten die Nichtraucherschutzgesetze hauptsächlich den Arbeitnehmern dienen. Bevor die Regierung die Vereinbarung mit dem DEHOGA bzgl. der Trennung der Betriebe in Raucher und Nichtraucher kündigte, hatten viele Gastronomen das doch zum Großteil bereits getan und immer mehr wollten es tun.

 

Jeder ökonomisch denkende Unternehmer tut schließlich alles, um seine Kunden (Gäste) zufrieden zu stellen. Die Ausuferung der Gesundheitsschutzgesetze ist eines demokratischen Staates nicht würdig. Wenn eine Mehrheit einer Minderheit vorschreibt, wie sie zu leben hat, dann ist das keine Demokratie mehr. Dass das Eigentum eines Betreibers nicht mehr geachtet wird, macht dies auch nicht besser.

 

Wie die AHGZ letzte Woche berichtete, gehört das Rauchen in die Freizeit. In dieser Freizeit will der Staat die Bevölkerung aber ebenfalls immer mehr einschränken. Gerade die Vielfalt der Gastronomie ist doch ihre Stärke. Man muß nur daran denken, was die EU ab 2012 mit dem Gesundheitsschutz bezgl. des Rauchens vorhat, dann stellen sich einem die Haare zu Berge. Wann verbietet man eigentlich Straßencafés?

 

Der Schadstoffausstoß der vorbeifahrenden Autos ist schließlich immens hoch. Wann wird das Fliegen verboten? Die Luft in den Kabinen, welche keine Außenluft ist, sondern ölbelastet durch die Turbinen erstellt wird, ist ebenfalls alles andere als gesundheitsförderlich. Diese Liste könnte man unendlich fortführen. Ich kann nur zu einem Schluß kommen. Es muß ein Ende der Verbotspolitik geben!!!

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