Betriebspraxis
Ohne Fahrtenbuch wird „1 Prozent“ fällig
von Wolfgang Büser
KÖLN Kann ein Geschäftsführer seinen Dienstwagen auch privat nutzen, so kann er nicht verlangen, dass der private Anteil nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern berechnet wird, wenn er kein Fahrtenbuch geführt hat, sondern nachträglich eine pauschale Aufstellung über seine Fahrgewohnheiten einreicht. Er muss die Besteuerung nach der 1-Prozent-Methode hinnehmen: 1 Prozent des Neuwagenlistenpreises werden dem steuerpflichtigen Monatsverdienst zugeschlagen.
