Steuer & Recht
Pauschalierung bei Einmalbezügen
von RTS Schmidt GmbH
Bei geringfügig Beschäftigten sind Einmalzahlungen rechnerisch gleichmäßig auf die Lohnabrechnungszeiträume zu verteilen, in denen die Arbeitsleistung erbracht wird, für welche die Einmalzahlung gedacht ist.
Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg steht damit im Einklang mit der Auffassung der Finanzverwaltung. Danach sind Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Beitragszahlungen für eine Direktversicherung auf die gesamte Beschäftigungszeit des Kalenderjahres zu verteilen. Dies hat zur Folge, dass erst am Ende eines Kalenderjahres feststeht, in welchen Lohnzahlungszeiträumen die Pauschalierungs-Grenzen eingehalten worden sind (
