Küche & Keller
Pinot noir ist legal
Der Spätburgunder darf jetzt ganz offiziell auch Pinot noir heißen
STUTTGART (bru). Die strengen Weingesetze sind jetzt auf europäischer Ebene etwas liberalisiert worden. Ab 1. August 2003 dürfen die Deutschen Weine nach der neuen EU-Verordnung auf dem Etikett auch die ausländischen Bezeichnungen tragen. Dies gilt natürlich auch für die Weinkarten in der Gastronomie. Der Spätburgunder darf jetzt auch Pinot noir heißen, der Gutedel Chasselas oder der Grauburgunder Pinot grigio. Die Verbraucher haben dadurch bessere Vergleichsmöglichkeiten und die Vermarkter im Lande können sich damit im Wettbewerb mit den internationalen Anbietern stärker behaupten. Vielleicht werden dadurch auch mehr inländische Weine verkauft. Der Deutsche fühlt sich zu ausländische Namen bekanntermaßen immer stärker hingezogen. Die Weinkarten in Deutschland kommen diesen Wünschen offensichtlich entgegen.
