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Betriebspraxis

Ratgeber zum neuen AGG-Gesetz

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2006/31 vom 5. August 2006
von

BERLIN Der Gesetzgeber hat Fakten geschaffen: Seit dem 1. August gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Benachteiligungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verbietet.

Im Arbeitsrecht erstreckt sich der Diskriminierungsschutz darüber hinaus auf das Merkmal Weltanschauung. Bei Verstoß drohen erhebliche Sanktionen – neben Unterlassung kann auch Schadensersatz und sogar Schmerzensgeld verlangt werden. Der zivilrechtliche Teil betrifft Kauf-, Werk-, oder Dienstverträge ebenso wie Kredit-, Miet- oder Versicherungsverträge.

Der DIHK hat einen Leitfaden für die Betriebspraxis zusammengestellt, der Unternehmern helfen soll, Fehler zu vermeiden. Dazu enthält die Publikation Praxisbeispiele, Checklisten, Handlungsempfehlungen, Auslegungshilfen sowie den Gesetzestext – der im Übrigen laut AGG im Betrieb ausgehängt werden muss. Die Broschüre kostet 12,60 Euro. Sie ist beim DIHK Publikationen Service erhältlich bestellservice@verlag.dihk.de oder unter www.dihk.de in der Rubrik „Publikationen“.

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