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Recht kurz

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2012/6 vom 4. Februar 2012

Haftpflichtschaden Hotel- oder Restaurant-Eigentümer sollten ihr Haus in Schuss halten. Denn es verstößt gegen die Gebäudeerhaltungsverpflichtung des Grundeigentümers, wenn eine Dachrinne unter Eis- und Schneelast ihre ursprüngliche Position verlässt (Vergrößerung des Abstandes zur Dachtraufe und Neigung zur Straßenseite) und hierdurch ein Eisblock aus der Dachrinne fällt. Der Schaden, der von dem Eisblock bei einem Fall auf ein neben dem Gebäude abgestellten Pkw angerichtet wird, ist vom Verkehrssicherungspflichtigen (üblicherweise dem Grundstückseigentümer) zu tragen (LG Flensburg, Urteil vom 15.03.11, Az.: 1 S 90/10).




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