Steuer & Recht
Rechts-Lexikon
Liquidationsverlustaus einer GmbH-Beteiligung: Strittig war in einem vor dem Finanzgericht Hamburg geführten Verfahren, zu welchem Zeitpunkt der Verlust aus der Liquidation einer GmbH zu berücksichtigen ist. Der Senat entschied, dass der Verlust zwischen dem Auflösungszeitpunkt und dem Abschluss des Liquidationsverfahrens bereits nach einem Zwischenstatus realisiert werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass alle stillen Reserven aufgelöst wurden und keine wesentlichen Abweichungen mehr zu erwarten sind. (Urteil des FG Hamburg vom 29.11.2004 III 493/01 – rechtskräftig)