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Recht

Reservierungen genau prüfen

Geldrückforderung eines Gastes gegenüber Hotel zurückgewiesen / Vertragspartner war Reisebüro

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2006/42 vom 21. Oktober 2006

Augen auf bei Zimmerreservierungen: 13.400 Euro hat ein Gast von einem Hotel zurückgefordert, weil er die für 14 Tage reservierten vier Zimmer à 240 Euro pro Nacht vorzeitig gekündigt hatte. Grund: angebliche Mängel. Dieser vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelte Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es für Hoteliers ist, schon bei den Reservierungen genau hinzuschauen.

In dem konkret entschiedenen Fall hatte der Hotelier alles richtig gemacht. Er verwies den Gast auf das Reisebüro. Dieses hatte nämlich die Reservierung im eigenen Namen abgeschlossen – und zwar für 232 Euro pro Zimmer. Im Anschluss daran vermietete es die Zimmer gegen Aufschlag zu 240 Euro an den Gast. Konsequenz: Zwischen Hotel und Gast bestand überhaupt kein Vertragsverhältnis. Deshalb schmetterte das Oberlandesgericht Düsseldorf auch die Klage des Gastes gegen das Hotel ab (Az.: I-10 U 158/05). Dieser hatte geltend gemacht, das Reisebüro habe entweder als Vertreterin des Hotels oder aber in seinem, des Klägers Namen den Vertrag abgeschlossen. Doch die Richter aus dem Rheinland schüttelten nur mit dem Kopf. In dem Vertragsdokument habe sich nirgends der Zusatz „in Vertretung“ oder „vertreten durch“ gefunden. Deshalb sei das Reisebüro und nicht das Hotel Vertragspartner des Gastes geworden. Weiteres Indiz: Der Gast hatte den Mietzins für die Zimmer in Höhe von insgesamt 14.400 Euro auf das Konto des Reisebüros und nicht des Hotels überwiesen. Da musste die Frage nach den Mängeln der gebuchten Zimmer gar nicht mehr geklärt werden.

Die grundsätzliche Frage nach dem Vertragspartner stellt sich für viele Hotelierbetriebe täglich neu. Das liegt auch an den zahlreichen Internet-Portalen. Wichtig: Alle Reservierungsdateien ausdrucken und aufbewahren. Damit kann man als Hotelier im Streitfall nie in Beweisschwierigkeiten kommen. Marcus Creutz

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