Betriebspraxis
Rundfunkgebühren für Internet-PCs im Betrieb
Neuregelung betrifft nur Unternehmen, nicht aber Haushalte
STUTTGART Für Internetrechner wird vom 1. Januar 2007 an eine Rundfunkgebühr der GEZ fällig. Dies betrifft sämtliche Unternehmen, nicht aber die Privathaushalte. Sie soll rund 200 Euro pro Jahr betragen. Noch verhandeln ARD und ZDF über die genaue Höhe. Gezahlt wird nicht pro Gerät, sondern pro Niederlassung des Unternehmens. Ausgenommen sind Betriebe, die bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Grundlage ist eine Änderung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der von den Ministerpräsidenten aller Bundesländer abgesegnet wurde. Proteste hagelt es von allen Wirtschaftsverbänden, auch vom DEHOGA. Die in diesem Jahr gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat Klage gegen die Verordnung eingereicht. Nach einer Umfrage der Industrie- und Handelskammern nutzen 93 Prozent der Betriebe ihren Rechner nicht um Radio zu hören oder Fernsehen zu schauen. Auch sei die Gebührenbemessung ungerecht, da eine Gaststätte mit drei Beschäftigten genauso viel zahlen muss, wie eine Konzernfiliale mit 4000 Mitarbeitern. Da ist es nur ein kleiner Trost, dass viele Hotels und Gaststätten nicht betroffen sind, weil sie bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
