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Management

Service für Jahresabschlüsse

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/13 vom 22. März 2008

STUTTGART. Noch ein ganz wichtiger Termin im Jahreskalender des Geschäftsführers: Kapitalgesellschaften und eingetragene Kaufleute sind seit Bilanzabschluss 2006 verpflichtet, ihren Jahresabschluss pünktlich beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Wird diese bis zum jeweiligen Jahresende fällige Meldepflicht übersehen, drohen Bußgeldbescheide und danach Strafen ab 2500 Euro.

Da die elektronische Eingabe beim Bundesanzeiger nicht ganz einfach ist, bietet ein Bonner Dienstleister jetzt einen speziellen Erinnerungs- und Buchungsservice an. Für einen fixen Beitrag stellt die Foratis AG pünktlich die Bilanzzahlen in den Bundesanzeiger ein. „Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass der ungeübte Versuch, sich den technischen Herausforderungen einer eigenen Veröffentlichung online zu stellen, außerordentlich viel Geduld, Zeit und auch entsprechende Fachkenntnis voraussetzt“, so Foratis-Vorstand Christian Rollmann.red

www.foratis.com

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