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Steuer & Recht

Steuer notiert

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2006/16 vom 22. April 2006

Einspruch gegen den Solidaritätszuschlag: Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags wird zurzeit kontrovers diskutiert. Das Finanzgericht München hat in einem das Streitjahr 2002 betreffenden Fall entschieden, dass das Solidaritätszuschlaggesetz formell und materiell verfassungsgemäß ist. Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof eingelegt (Aktenzeichen VII B 324/05). Mit einer Entscheidung des obersten Steuergerichts ist voraussichtlich noch dieses Jahr zu rechnen.

Für Verwirrung hat eine Mitteilung des Bundes der Steuerzahler gesorgt. Dieser hatte den Steuerzahlern empfohlen, gegen den Solidaritätszuschlag Einspruch beim Bundesfinanzhof einzulegen. Der Bundesfinanzhof weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dies unrichtig ist. Einsprüche sind nicht beim Bundesfinanzhof, sondern ausschließlich beim jeweils zuständigen Finanzamt einzulegen (Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 6. April 2006).

Behindertengerechter Umbau eines gemieteten Einfamilienhauses: Mit der steuerlichen Anerkennung der Kosten eines behindertengerechten Umbaus eines gemieteten Einfamilienhauses als außergewöhnliche Belastung ist es schlecht bestellt. Nach der so genannten Gegenwertlehre sind die Mehraufwendungen grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.12.2005 kommt eine Ausnahme von dieser Regelung dann in Betracht, wenn der Mieter alsbald ausziehen muss und verpflichtet ist, den ursprünglichen baulichen Zustand wieder herzustellen. In diesem Fall können die entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.12.2005 III R 10/04, NV).

Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer: In 15 Minuten soll die Erklärung komplett ausgefüllt sein. So zumindest die Aussage des Bundesfinanzministeriums, das in seiner Mitteilung vom 28.2.2006 das Formular für die vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer im Internet veröffentlicht hat. Das neue Formular ersetzt das bisherige vierseitige Formular sowie die Anlage N. Den neuen Erklärungsvordruck können Arbeitnehmer unter folgenden Voraussetzungen nutzen: Es werden nur Arbeitslohn und gegebenenfalls bestimmte Lohnersatzleistungen im Inland bezogen und es werden nur die im Vordruck bezeichneten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht.

www.bundesfinanzministerium.de

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