Steuer & Recht
Steuer notiert
Der Senat hat dies mit Urteil vom 26. Januar 2006 abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts hat der Gesetzgeber bewusst von einer einkommensteuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner mit Ehegatten abgesehen. Die von den Klägern hilfsweise beantragte Vorlage an das Bundesverfassungsgericht hält der Bundesfinanzhof für nicht erforderlich; eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebots liegt seiner Ansicht nach nicht vor. Abschließend stellte der Senat fest, dass Aufwendungen unter Lebenspartnern unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden können. So sind Unterhaltszahlungen an den Lebenspartner in den Grenzen des § 33a Einkommensteuergesetzes als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Telefax-Rechnungen können elektronisch aufbewahrt werden: Rechnungen, die per Telefax eingehen, gelten bei einer Übertragung von Standard-Fax an Standard-Fax als „elektronisch übermittelte Rechnungen“. So die Regelung in Abschnitt 184 a Abs. 5 Nr. 1 Umsatzsteuerrichtlinien. Wie die Oberfinanzdirektion Koblenz mitteilt, ist es bei diesen Rechnungen ebenso wie bei per Post eingehenden Rechnungen möglich, die auf dem Fax empfangenen Papierrechungen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch aufzubewahren. Eine dauerhafte Aufbewahrung der Faxrechnungen in Papierform ist daher nicht erforderlich, wenn eine elektronische Aufbewahrung in zulässiger Weise nach § 147 Abs. 2 Abgabenordnung erfolgt. Das Vorliegen der Faxrechnung in Papierform ist dann auch nicht für den Vorsteuerabzug erforderlich (
Arbeitgeber muss Kittel selbst waschen oder bezahlen: Auch wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Berufskleidung mit dem Firmenlogo zur Verfügung stellt, kann er von ihnen nicht verlangen, dass sie die Kosten für die Reinigung der Schürzen und Kittel selbst tragen, wenn das nicht vertraglich vereinbart wurde
