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Recht

Steuertipp der Woche

Von Mathias Frenzel

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/51 vom 20. Dezember 2008

Es gibt auch Gastronomen mit sehr guten Umsätzen. Da stellt sich dann schnell die Frage, was man mit 10.000 oder 100.000 Euro, die sich derzeit auf dem privaten Festgeldkonto befinden, so anstellen könnte. An sich kann bis Silvester der Rat nur lauten: Aktien kaufen. Ganz im Ernst. So billig gibt es gerade die unschuldig heruntergerissenen guten Titel nicht wieder, und in diesem Jahr gekauft, können die Gewinne nach einem Jahr Liegezeit sogar steuerfrei eingestrichen werden! Das ist bei Käufen ab 1. Januar 2009 vorbei. Doch oft erntet man Ohrfeigen mit solchen Ratschlägen – an den Aktienmärkten grassiert Mutlosigkeit.

Dann eben das: Kaufen Sie noch 2008 eine absolut mündelsichere laufende (!) Inhaber-Schuldverschreibung der Sparkassen. Darauf zahlen Sie sogenannte Stückzinsen, weil sich der bisherige Inhaber damit die Zinsen sichert, die auf den bisherigen Zeitraum 2008 entfallen und die ihm entgehen werden, weil der Zins ja immer dem zufließt, der die Papiere gerade in Händen hält – und das sind bei Zinszufluss Anfang 2009 ja dann Sie. Diese Stückzinsen stellen „negative Einkünfte“ und damit Verluste dar. Die mindern Ihre Steuerlast 2008.

Im Jahr 2009 erhalten Sie als Inhaber dann die Zinsen für das Jahr 2008 vollständig auf Ihr Konto. Und diese Zinsen lassen Sie dann hübsch mit dem neuen Abgeltungssteuersatz abgelten – der natürlich nicht so hoch ist wie Ihr Spitzensteuersatz! Das ist clever – und kein Fall des § 42 AO (Gestaltungsmissbrauch). Denn für den Systemwechsel können Sie ja nichts – den dürfen Sie auch ohne Weiteres zu Ihren Gunsten nutzen.

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