Recht
Steuertipp der Woche
Von Mathias Frenzel
Noch einmal „Geringwertige Wirtschaftsgüter“: Jetzt oder nie, denn 2008 ist es zu spät, darüber nachzudenken. Das Problem: Viele Geräte (Großdrucker, Kopierer) sind über Jahre gemietet. Sie können aber nach Laufzeitende die Option ziehen, das Gerät zu kaufen. Zum Beispiel zum Preis von 400 Euro. Und schon haben Sie das Problem, wenn die Sache in 2008 endet: Das Gerät kommt in den berüchtigten GWG-Pool – für volle fünf Jahre, ohne Wenn und Aber.
Das Problem sehen heißt jetzt sofort handeln. Anstelle einer Abschlusszahlung könnten Sie zum Beispiel vereinbaren, den Mietvertrag noch um ein paar Monate zu verlängern. Solange, bis Ihrem Systemanbieter der an sich vereinbarte Preis im wesentlichen in Form von Miete zugeflossen ist. Vielleicht lässt er sich etwa darauf ein, den Mietvertrag nicht im Juni 2008, sondern erst zum Ende des Monats August 2008 enden zu lassen. Zum 1. 9. 2008 kann er Ihnen den Scanner dann unschädlich zum symbolischen Preis von bis zu 150 Euro zu überlassen – bis zu dem Preis kann das Gerät immer noch sofort abgesetzt werden. Vorsicht: Kosten muss es etwas, sonst zweifelt das Finanzamt den Mietvertrag an.
Sorge wegen § 42 AO, Gestaltungsmissbrauch? Das ist kein Missbrauch – laut Bundesverfassungsgericht kann es niemandem verweigert werden, seine vertraglichen Verhältnisse rechtmäßig so zu gestalten, dass die Steuerbelastung am geringsten ist. Möchten Sie trotzdem einen außersteuerlichen Grund, geben Sie zu den Akten, dass der Kaufentschluss erst jetzt reifte, also nachverhandelt wurde.

