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Stephan Büttner: „Der DEHOGA hat Nachlässe für Verbandsmitglieder erreicht“Foto: Cordula Giese

Recht

TV wird erneut teurer

VG Wort erhebt Gebühren für Kabelweitersendung in Hotels / Von Stephan Büttner

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/7 vom 16. Februar 2008

Durch intensive Verhandlungen mit der VG Wort ist es dem DEHOGA Bundesverband und dem Hotelverband Deutschland (IHA) gelungen, noch größere Belastungen für Beherbergungsbetriebe abzuwenden (AHGZ vom 2. Februar). Durch Abschluss eines Gesamtvertrages konnten der Tarif gesenkt, weitere rückwirkende Forderungen verhindert und Nachlässe für Verbandsmitglieder erzielt werden.

Bereits im Jahr 2004 wurden der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) mit urheberrechtlichen Forderungen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) konfrontiert. Und zwar hinsichtlich der Weitersendung von Hörfunk- und/oder Fernsehsendungen durch eine Verteileranlage an Empfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben (Hotelsendetarif).

Im Dezember 2006 hat die VG Wort dann einen entsprechenden Tarif im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie beruft sich, wie schon zuvor die Verwertungsgesellschaften Gema, GVL, ZWF/VG Bild-Kunst und VGMedia, auf die Paragraphen 20, 20b des Urheberrechtsgesetzes sowie auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 1993/1994 zur Weiterleitung von Funksendungen in Justizvollzugsanstalten/Krankenhäusern und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dezember 2006.

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Die VG Wort vertritt die Urheberrechte der Journalisten, Autoren und Verlage. Die Spanne reicht von Rechten an Drehbüchern für Filme, Spielfilme und Serien bis hin zu politischen Kommentaren, Dokumentationen aller Art, Sportreportagen, Interviews oder Talkrunden.

Hinsichtlich ausländischer Programme nimmt die VG Wort die Rechte der Synchronautoren und aufgrund bestehender Gegenseitigkeitsverträge die Rechte der wichtigsten ausländischen Schwestergesellschaften wahr.

Der Anspruch der VG Wort gegen Beherbergungsbetriebe beträgt ab dem 1. Januar 2007 pro Hotelzimmer und Jahr 2 Euro (0,50 Euro pro Vierteljahr beziehungsweise 0,17 Euro pro Monat). Für Mitglieder konnte ein Verbandsnachlass in Höhe von 20 Prozent erzielt werden, sodass die effektive Urheberrechtsgebühr bei 1,60 Euro pro Hotelzimmer und Jahr liegt. Rückwirkende Forderungen der VG Wort für die Jahre 2004 bis 2006 konnten abgewehrt werden.

Darüber hinaus wurde erreicht, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2011 die Gebühr von 1,60 Euro für Verbandsmitglieder unverändert bleibt und keine jährliche Erhöhung erfährt. Da die VG Wort die Gema mit dem Inkasso beauftragt hat, werden alle Beherbergungsbetriebe voraussichtlich im Februar 2008 von der Gema eine entsprechende Rechnung erhalten. Aufgrund bestehender rechtlicher Bedenken hinsichtlich der Ansprüche der VG Wort haben Hotelverband, DEHOGA und seine Landesverbände für Mitglieder ein Merkblatt mit entsprechenden Handlungsempfehlungen erstellt. (Seite 5)

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