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Anpfiff: Gastronomen, die bei der Fußball-EM umsatzmäßig am Ball bleiben wollen, müssen die Spielregeln kennenFoto: Colourbox

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Wenn das Lokal zum Stadion wird

Die Fußball-Europameisterschaft steht vor der Tür. Wichtig zu wissen, für welche Übertragung von Spielen eine Uefa-Lizenz nötig ist und wann Gebühren fällig werden

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/19 vom 10. Mai 2008
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STUTTGART. Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hat es gezeigt: Nur wer seinen Gästen Fußball anbieten konnte, machte damals während der Spiele auch gute Geschäfte. Bei der Fußball-Europameisterschaft vom 7. bis 29. Juni wird das kaum anders sein, auch wenn die Spiele in den Nachbarländern Österreich und in der Schweiz ausgetragen werden. Wer als Gastronom sein Lokal oder seinen Biergarten zur Fußballarena machen will, muss einige Regeln beachten, damit das Fußballfest zum Erfolg wird und es kein teures Nachspiel gibt: GEZ, Gema und eventuell auch die Uefa halten die Hand auf.

Lockere Lizenzen

In Deutschland werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD und das ZDF 27 der 31 Spiele zeigen. Da die GEZ die Rundfunkgebühr erhebt, mit der die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender finanziert werden, werden grundsätzlich GEZ-Gebühren fällig. Allerdings: Nur wer erstmalig einen Fernseher für die Zeit der Europameisterschaft aufstellt, muss dies der GEZ anzeigen (mindestens drei Tage vorher) und für den Juni die Gebühren von 17,03 Euro pro TV-Gerät zahlen. Doch das ist nicht alles: Da bei der Übertragung der EM-Spiele zum Beispiel auch der EM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter wiedergegeben werden, haben auch die Verwertungsgesellschaften Gema, GVL und VG Wort urheberrechtliche Ansprüche. Deshalb ist die Aufstellung des Fernsehers auch der Gema anzuzeigen. Für die und die Olympischen Spiele hat der DEHOGA Bundesverband Sondertarife mit der Gema ausgehandelt. Diese veröffentlicht die AHGZ in der nächsten Ausgabe unter der Rubrik „Recht“.

Unkomplizierter als bei der Fußball-Weltmeisterschaft vor zwei Jahren, geht diesmal der Veranstalter mit den Übertragungsrechten um: Die Uefa hat entschieden, dass Lizenzen nur dann erforderlich sind, wenn die Größe der Bildschirmdiagonale drei Meter übersteigt. Wer also EM-Spiele in der Öffentlichkeit auf Bildschirmen mit einer Diagonalen von mehr als drei Metern zeigen will, muss eine Public-Viewing-Lizenz bei der Uefa erwerben. Die Lizenz kann nur online beantragt werden, unter der Internetadresse Euro2008.uefa.com (Organisation/Marketing/Public Viewing).

Die Lizenz wird gegen Bezahlung einer Gebühr erteilt, wenn das als Veranstaltung mit Eintrittspreis, Sponsoring oder einer anderen Form der kommerziellen Verwertung organisiert wird. Die Kosten sind für jeden Veranstalter leicht auszurechnen: Pro Spiel und Quadratmeter der Leinwand sind 6 Euro zu bezahlen. Nach Bezahlung der Gebühr erhält der Lizenznehmer innerhalb von 14 Tagen per E-Mail eine Empfangsbestätigung, die als Nachweis für den Erwerb der Lizenz gilt.

Pro Antrag kann ein Gastronom allerdings für maximal acht Spiele eine Lizenz erwerben. Wer mehr als acht Spiele zeigen will, muss zwei oder mehr Anträge stellen. Wenn das Public-Viewing nicht kommerziell verwertet wird, erteilt die Uefa gebührenfreie Lizenzen. Um eine kommerzielle Vorführung im Sinne der Uefa handelt es sich, sobald Eintrittsgelder erhoben werden oder die Veranstaltung durch Sponsoren präsentiert oder finanziert wird.

Lärmpegel beachten

Wer die Spiele im Außenbereich übertragen möchte, muss aber nicht nur Lizenzrechte und Gebührenfragen prüfen: In Baden-Württemberg zum Beispiel bereitet die Landesregierung derzeit eine Vorschrift vor, die es den Städten und Gemeinden ermöglichen soll, den zulässigen Lärmpegel an den Übertragungsorten so festzulegen, als ob es sich um Sportstätten handeln würde. Tritt diese Verordnung in Kraft kann wie schon bei der WM 2006 der Biergarten – lärmtechnisch gesehen – vorübergehend zur Arena werden. (Seite 1) Erwin Kiefer

de.euro2008.uefa.com

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