Anzeige

AHGZ - Das Fachportal für Hotellerie und Gastronomie

Anzeige

Management

Worauf es bei Betriebsunfällen ankommt

Was muss an wen gemeldet werden? Bei der zuständigen BGN-Bezirksverwaltung laufen alle Informationen zusammen

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/12 vom 22. März 2008

STUTTGART. Schnell soll es gehen und alles muss lückenlos dokumentiert werden: Alle Betriebsunfälle einschließlich der Verkehrsunfälle (beispielsweise zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich ziehen oder gar den Tod eines Versicherten zur Folge haben, müssen binnen drei Tagen an die für den Betrieb zuständige BGN-Bezirksverwaltung gemeldet werden.

Wenn ein Unfall bei der Arbeit vermutlich zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, dann muss der Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Mit diesem sogenannten D-Arzt-Verfahren wird sichergestellt, dass die Unfallverletzten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten. Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Sie werden von den Unfallversicherungsträgern bestellt.

Bei einem tödlichen Unfall oder Massenunfall im Betrieb sind zusätzlich zur schriftlichen Unfallanzeige die und das Gewerbeaufsichtsamt zu unterrichten. Die Unfallmeldungen und Zuschriften in Unfallangelegenheiten sind unmittelbar an die Bezirksverwaltung zu richten. Zuständig ist die Bezirksverwaltung, in deren Bereich der Verletzte zum Unfallzeitpunkt gewohnt hat.

Die entsprechenden Bezirksverwaltungen findet man im Internet. red

www.bgn.de

Themenalarm Kommentieren Drucken

Weitere Artikel aus Management und Praxis vom 22.03.2008 :

Management: Zugriffsregeln (22.03.2008)
Kulinarium: Fischers Wein-Tipp (22.03.2008)
Kulinarium: Über den Tellerrand (22.03.2008)
Kulinarium: Eine aparte Alternative (22.03.2008)
Recht: Steuerabzug mit Tücken (22.03.2008)
Recht: Steuertipp der Woche (22.03.2008)
Recht: Drei Wochen als Limit (22.03.2008)
Plus: Endlich ein Platz an der Sonne (22.03.2008)
Plus: Guter Schutz vor Wetterlaunen (22.03.2008)
Plus: Wenn der Schirm heizt und leuchtet (22.03.2008)

Weitere Artikel zu den Themen:

, ,

Diesen Artikel bei Google+, Xing, Twitter oder Facebook weiterempfehlen:

Bisher keine Leser-Kommentare zum Artikel