Recht
Zugang zu Daten
Gäste haben gegenüber den zuständigen Behörden einen Anspruch auf Zugang zu Daten und Informationen (Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte) über lebensmittelrechtliche Verstöße von Gastronomen. Das regelt das ab dem 1. Mai 2008 geltende Verbraucherinformationsgesetz.