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Recht

Zugang zu Daten

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/16 vom 19. April 2008

Gäste haben gegenüber den zuständigen Behörden einen Anspruch auf Zugang zu Daten und Informationen (Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte) über lebensmittelrechtliche Verstöße von Gastronomen. Das regelt das ab dem 1. Mai 2008 geltende Verbraucherinformationsgesetz.


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