Anzeige

AHGZ - Das Fachportal für Hotellerie und Gastronomie

Anzeige

Sandra Warden: „Gegen die Sofortmeldung hat kein Argument geholfen“ Foto: Cordula Giese

Management & Praxis

Zusätzliche Pflichten

Was das Jahr 2009 an Neuem im Sozialrecht bringt / Von Sandra Warden

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/51 vom 20. Dezember 2008

Da wird viel – und zu Recht – über den Stillstand in der Großen Koalition geklagt. In einem Bereich lässt der Gesetzgeber sich jedoch nicht lumpen: Bei den Systemen zur sozialen Sicherung hat die Politik weiter aufgesattelt. Mehraufwand und -kosten für die Unternehmen sind die Folge. Bürokratieabbau und Senkung der Lohnzusatzkosten bleiben einmal mehr ein Lippenbekenntnis. Während der Gesundheitsfonds breit durch die Presse gegangen ist, spielen weitere Änderungen mehr im Verborgenen.

Mit Mühe und Not konnte die ursprüngliche Idee des Bundesfinanzministeriums gestoppt werden: Eigentlich wollte man dem Arbeitgeber aufgeben, an jedem Arbeitstag die Personalausweise aller seiner Mitarbeiter zu kontrollieren. Hier hat der gesunde Menschenverstand im Kabinett gesiegt. Zwar ist ab Januar 2009 im Gastgewerbe der Personalausweis statt des Sozialversicherungsausweises mitzuführen. Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer auf die Mitführungspflicht hinweisen und diesen Hinweis dokumentieren. Überprüfen muss er seine Beschäftigten aber nicht – ein solcher morgendlicher „Fahnenappell“ wäre auch in der Praxis kaum vorstellbar gewesen.

Gegen eine weitere „kreative“ Idee zur Schwarzarbeitsbekämpfung half aber kein Argument: Mit Beginn des neuen Jahres muss der Arbeitgeber spätestens bei Beschäftigungsaufnahme eine Sofortmeldung bei der Rentenversicherung abgeben. Das gilt auch dann, wenn beispielsweise am Wochenende oder abends kurzfristig eine Aushilfe eingestellt werden muss und Steuerberater oder Lohnbüro geschlossen haben. Die normale Anmeldung folgt dann mit der Lohnabrechnung – das bedeutet Meldungsaufwand mal zwei, es sei denn, die normale Anmeldung ist bereits vor Beschäftigungsbeginn erfolgt. Wer die Sofortmeldung unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Kleine Pikanterie am Rande: Die Sofortmeldung gab es bis zum Jahre 2002 bereits – dann wurde sie wegen Erfolglosigkeit eingestellt.

Statt der Berufsgenossenschaft übernimmt jetzt die Krankenversicherung die Zuständigkeit für den Einzug der Insolvenzgeldumlage. Das hat unter anderem zur Folge, dass es in 2009 parallele Erhebungen für das laufende sowie das vergangene Jahr geben wird. An dieser Stelle sei auch nochmals darauf hingewiesen, dass für freiwillig versicherte Selbstständige der Krankengeldanspruch entfällt. In der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Hoteliers und Gastronomen, die einen solchen weiterhin wünschen, müssen einen entsprechenden Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine vergleichbare private Absicherung abschließen.

Die Autorin ist Rechtsanwältin und

Geschäftsführerin im DEHOGA Bundesverband, Berlin

Themenalarm Kommentieren Drucken

Weitere Artikel aus Management und Praxis vom 20.12.2008 :

Management & Praxis: Das Buch (20.12.2008)
Interview: Pierre Nierhaus: „Nichts geht ohne Begeisterung“ (20.12.2008)
Management & Praxis: Kurz notiert (20.12.2008)
Management & Praxis: Hohe Schule der hohen Preise (20.12.2008)
Management & Praxis: Kurz notiert (20.12.2008)
Management & Praxis: Fremdarbeit nur mit Erlaubnis (20.12.2008)
Recht: Steuertipp der Woche (20.12.2008)
Management & Praxis: Melderecht (20.12.2008)
Management & Praxis: Recht kurz (20.12.2008)
Management & Praxis: Stoffe fürs Hotelzimmer (20.12.2008)

Weitere Artikel zu den Themen:

Diesen Artikel bei Google+, Xing, Twitter oder Facebook weiterempfehlen:

Bisher keine Leser-Kommentare zum Artikel