Aktion

Internetportal will "Ekellisten" veröffentlichen

Essensreste, Schimmel, Dreck in der Küche: Wer gegen die Hygienebestimmungen verstößt, soll im Internet veröffentlicht werden. Foto: Pixelio, M. Mieske

WUPPERTAL. Es ist eine Warnung an Wirte aus Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, dem Saarland und der Hansestadt Hamburg: So teilt das Gastronomie-Portal Gastro-Order.de mit, ihnen lägen sogenannte Ekellisten aus diesen Bundesländern vor. Das Portal will die Negativlisten am Montag, den 1. Juni 2009 um 9 Uhr auf seiner Internetseite veröffentlichen.
 
Auf diesen Listen finden sich namentlich genannte Gastronomiebetriebe, die massiv gegen Hygienebestimmungen verstoßen haben. Trotz des Verbraucherinformationsgesetzes verweigern die Verbraucherminister der Länder die Veröffentlichung der beanstandeten
Betriebe im Internet. Das will nun Gastro-Order.de tun.

Das Internetportal gibt den Betrieben eine letztmalige Chance, von den Negativeinträgen genommen zu werden. Dazu werden die betroffenen Betriebe aufgerufen, einen entsprechenden schriftlichen Bescheid von den jeweiligen Gesundheitsbehörden bis Freitag,
den 29. Mai 2009 um 12 Uhr an sauber@gastro-order.de zu senden. Andernfalls würden die von den Behörden beanstandeten Betriebe namentlich mit Anschrift am 1. Juni 2009 auf www.gastro-order.de für jedermann einsehbar veröffentlicht.
 
Laut aktuellem Verbraucherinformationsgesetz Paragraph 1 "Zugang zu Informationen" habe jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, gegen die auf Grund des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches erlassenen Rechtsverordnungen und gegen unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit solchen Verstößen getroffen worden sind, ließ Gastro-Order.de verlautbaren.

"Wie die Beispiele aus Dänemark und Berlin Pankow zeigen, führt die Veröffentlichung von Negativlisten im Internet dazu, dass vermehrt Betriebe tatsächlich die Hygienebestimmungen einhalten und von den Listen gestrichen werden. So kommt die Veröffentlichung der sogenannten Ekellisten nicht nur dem Verbraucher, sondern letztlich auch den Gastronomen zu Gute", erklärte das Unternehmen.
 
www.gastro-order.de

Onlineartikel erschienen am 23.04.2009 auf dem Newsportal der Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung
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