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Rauchverbot

Richterspruch: In Bayern bleibt es wie es ist - nämlich verboten Foto: Archiv

Rauchverbot

Aktuelles Urteil zum Rauchverbot im Gastgewerbe

17. August 2010
von

KARLSRUHE/MÜNCHEN. Das hat drei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das nach einem Volksentscheid zum 1. August in Bayern in Kraft getretene generelle wendeten, nicht zur Entscheidung angenommen - und damit abgelehnt.

Geklagt hatte eine Raucherin, eine Gaststättenbesitzerin, die hauptsächlich geschlossene Gesellschaften bedient und eine weitere Besitzerin einer Gaststätte, die ein "Pilslokal" mit einer Fläche von weniger als 75 Quadratmetern betreibt, in die sie nur Raucher hineinlasse.

In allen drei Fällen stellt das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Nichtraucher über das Interesse der Raucher beziehungsweise der Wirte: "Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten.

Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten - bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz - ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt und zwingt daher nicht zu einer Ausnahmeregelung." (BVfG, 1 BvR 1746/10)

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Leser-Kommentare zum Artikel (1)

Sebastian Winkelmann, Hamburg
Sebastian Winkelmann, Hamburg

17.08.2010 um 16:51

Betreff: Keine Rückgänge bewiesen

Die "Gefährdung von Existenzen" ist, da weder praktisch noch in Zahlen belegt, absolut hypothetisch - letztlich auch ein Märchen. Oder was ist mit den vergangenen Existenzen aus der Zeit VOR dem Rauchverbot? Was mit dem geschlossenen Betrieb des Eckkneipiers der vor dem BVerG klagte, fortan das rauchen erlauben durfte, und genau mit dieser Raucherlaubnis ganz real in die Pleite schlitterte? Was mit den tausenden, an den Rand der Existenz gebrauchte Betriebe, aufgrund der Ausnahmen für andere? (Gäste gingen einfach dorthin wo das rauchen erlaubt war) Was mit den Lokalen deren Finanzsituation sich durch teure Raucherumbauten, direkte Folge des Verzichts auf ein generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen, so entwickelt hat das sie schliessen mussten? Wer das rauchfreie Luft als Negativ-kriterium für Bar, Kneipe oder Lokal angibt, lenkt von der tatsächlichen Ursache ab und hätte ohne Rauchverbot wahrscheinlich sogar schneller schliessen müssen.