Markt
CMA vor dem Ende
KARLSRUHE/BONN. Schlag ins Gesicht für die Centrale Marketingesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA). Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Zwangsabgabe der Bauern an den Vermarkter CMA, dessen Kampagnen auch in der Gastronomie Aufmerksamkeit fanden, nicht zulässig ist.
Landwirte und Lebensmittelbetriebe müssen kein Geld mehr für die zentrale Vermarktung ihrer Erzeugnisse auf den Tisch legen.
Die Sonderabgaben mit denen der Absatzförderungsfond der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft finanziert wird, sind vom Gericht für nichtig erklärt worden. Durch die Abgabenpflicht werde seit dem Jahr 2002 unzulässig in die unternehmerische Freiheit eingegriffen, ihr Geld für eigene Werbung statt für die staatliche Absatzförderung einzusetzen, so das Urteil. "Heute ist ein schwarzer Tag für Deutschlands Landwirtschaft", sagte CMA-Geschäftsführer Markus Kraus. Politik und Wirtschaft müssten jetzt neue Konzepte und Finanzierungsmodelle für die Absatzförderung entwickeln.
Experten weisen unterdessen auf einen ähnlich gelagerten Fall im Weinbau hin: Den Institutionen Deutscher Weinfonds und Deutsches Weininstitut, die ebenfalls durch eine solche Zwangsabgabe finanziert werden, droht möglicherweise ein ähnliches Schicksal wie der CMA.

