Bettensteuer
DEHOGA kämpft weiter gegen Matratzen-Maut
BERLIN. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) zeigen sich verwundert über die am Freitag veröffentlichten Urteile des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG Koblenz). Das teilen beide Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Das OVG Koblenz hatte die von den Städten Bingen und Trier erhobene sogenannte Kultur- und Tourismusförderabgabe für rechtmäßig erklärt.
Mit dem Urteil, so DEHOGA und IHA, widersprechen die Koblenzer Richter dem Ergebnis mehrerer voneinander unabhängiger Rechtsgutachten, wonach die Erhebung sogenannter kommunaler Bettensteuern verfassungswidrig sei. Mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung der Urteile über die Grenzen von Rheinland-Pfalz und der Hotellerie hinaus, halten es die Verbände für unverzichtbar, eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. Sie gehen davon aus, dass Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt wird und die Urteile damit keine Rechtskraft erlangen.
Die Kultur- und Tourismusförderabgabe sei unabhängig von ihrer Bezeichnung als örtliche Aufwandsteuer zu qualifizieren, zu deren Erhebung das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz ermächtige, hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz geurteilt. Das gelte sowohl für Übernachtungen von Touristen als auch für alle beruflich veranlassten Aufenthalte. Nach Auffassung der Verbände bleiben Bettensteuern unverhältnismäßig, ungerecht, bürokratisch und verfassungswidrig. red/brg


