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In der Kritik: die Restaurant-Ampel Foto: Tommy Weiß/Pixelio.de

Hygiene-Kontrolle

Die Gastro-Ampel kommt

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. /0 vom 18. Mai 2011

BREMEN. Jetzt steht es fest: In Deutschland wird die eingeführt. Die Verbraucherschutzminister der Länder haben sich heute bei einer Konferenz in Bremen darauf geeinigt. Das teilte das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium mit. Die Bundesregierung sei jetzt aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen.

Die Einführung der Restaurantampel sei ein "Meilenstein für den Verbraucherschutz", sagte der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. Die bisherige Vorgehensweise, Kontrollergebnisse nicht zu veröffentlichen und den Bürgern zu verheimlichen, käme einer Entmündigung gleich, heißt es weiter. Bald werde der Verbraucher "auf Augenhöhe mit den Gastronomen" stehen.

Strikt gegen die Einführung einer solchen Restaurant-Ampel ist der Bundesverband. Präsident Ernst Fischer: „Der Verband bekennt sich zur konsequenten Einhaltung der strengen gesetzlichen Lebensmittelhygieneregelungen und zum . Jeder Gastwirt, der hygienische Missstände zu verantworten hat, schädigt nicht nur sein Geschäft, sondern das Image der gesamten Branche.“ Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten seien völlig ausreichend.

Fischer bemängelt, dass beim geplanten Ampel-Konzept der Gastronom keinen Anspruch auf eine zeitnahe Regelkontrolle oder eine Nachkontrolle habe. Es dürfe nicht sein, dass nach Beseitigung der Mängel ein Betrieb über längere Zeit als schlecht geführt gekennzeichnet werde, obwohl er inzwischen einwandfrei ist. „Das ist unverhältnismäßig und setzt die Existenz des Unternehmens aufs Spiel.“

Kompliziertes System

Im Gegensatz zum dänischen Gastro Smiley ist die deutsche Variante, die sogenannte Restaurant-Ampel, komplexer. Auf einer farblich markierten Skala von 1 bis 80 Punkten soll das Hygiene- und Sauberkeits-Ergebnis haargenau markiert werden. Betriebe, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, landen im roten Bereich. Durchschnittlich gute Betriebe befinden sich auf dem gelben Balken. Und hygienisch ausgezeichnete Restaurants und Kneipen sind im grünen Sektor dargestellt.

Diese Skala ist in drei Risiko-Gruppen unterteilt, die durch Farben symbolisiert werden: Grün (Null bis 40 Punkte), Gelb (41 bis 60 Punkte), Rot (61 bis 80 Punkte). Ein Pfeil zeigt das genaue Ergebnis auf der Skala an. Zusätzlich sollen die Ergebnisse der drei letzten Kontrollen gezeigt werden, damit Gäste die Entwicklung erkennen können.

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Leser-Kommentare zum Artikel (3)

Bastian Rang, Ludwigsburg
Bastian Rang, Ludwigsburg

23.05.2011 um 14:46

Betreff: Verbrauchernutzen?

Welcher Gastronom hängt sich die Ampel denn freiwillig an die Tür?

Andreas Saeger, Grafing bei München
Andreas Saeger, Grafing bei München

23.05.2011 um 12:09

Betreff: Gastro Ampel

Manchmal hat man das Gefühl, dass die Initiatoren solcher Gesetze nicht ausreichend beschäftigt sind. Populismus könnte natürlich auch der Grund sein. Jetzt wird also anhand eines Kriterienkatalogs eine Einstufung vorgenommen? Oder obliegt das der Meinung der Prüfer? Oder gibt es ein "Zertifizierungsgremium"?

 

Diese Ampel wird den Gast eher verunsichern und dem ordentlich arbeitenden Gastronomen viel Ärger bereiten. Ganz abzusehen davon, das die Kontrolleure heute schon zeitlich nicht mehr in der Lage sind alle Betriebe regelmäßig zu kontrollieren. Weiterhin entsteht jetzt der Eindruck, dass es die Gastronomie am Nötigsten hat. Bei allen anderen Lebensmittelbetrieben scheint nicht so ein akuter Handlungsbedarf zu sein! Letztlich zahlts mal wieder der Gast. Macht nur weiter so!!!

Frédéric Counil, Höchst i. Odw.
Frédéric Counil, Höchst i. Odw.

21.05.2011 um 15:59

Betreff: Bravo!

Da haben unsere "hohen Herren" wie erwartet eine reichlich inkonsequente und unfaire Entscheidung getroffen! Freilich ist für jeden ordentlichen Gastronomen die Entscheidung positiv zu bewerten! Schließlich braucht sich dieser mit seinem Überprüfungsergebnis sicher nicht zu verstecken. Darüber hinaus werden die einigen wenigen schwarzen Schafe der Branche sich nun anstrengen müssen, um sodann nicht von den Gästen abgestraft zu werden.

 

Investitionsmüdigkeit im Hygienebereich könnte man bisher noch durchaus als wettbewerbsverzerrend betrachten. Hiermit wird nun endlich aufgeräumt werden. Warum aber entschlossen sich die Minister dazu, NUR der Gastronomie eine weitere Reglementierung in den Weg zu werfen? Wäre es nicht genauso wichtig und richtig ALLE lebensmittelverarbeitenden Betriebe mit Direktverkauf an die Endverbraucher mit solch einer "Ampel" zu kennzeichnen?

 

Warum sind die hygienischen Zustände beispielsweise in einer Fleischerei oder Bäckerei unwichtiger als in einem Gastronomiebetrieb? Schließlich werden hier Tausende von Kunden täglich mit Lebensmitteln versorgt. In einem gut laufenden Restaurant sind es vielleicht gerade einmal mehrere Hundert. Wäre dies nicht für den Verbraucherschutz gleichermaßen wichtig? Oder dürfen diese Betriebe den hygienischen Zustand "hinter der Ladentheke" dem Kunden weiter verschleiern? Wenn es bei der getroffenen Regelung bleibt, wurde der Ungerechtigkeit wieder einmal ein großer Dienst erwiesen, wie beim Mehrwertsteuersatz.